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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 2/2025
Amtliches
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Wahlbenachrichtigung

für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Aus diesem Grund erhalten alle Wahlberechtigten einen Wahlbenachrichtigungsbrief in einem verschlossenen Umschlag. Dieser gibt Auskunft darüber, in welchem Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist und wo gewählt werden kann.

Versandt werden die Wahlbenachrichtigungen in der 4./5. Kalenderwoche. Wer bis zum 2. Februar 2025 wider Erwarten keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Wahlbehörde (03596 569211) in Verbindung setzen.

Falls Briefwahl gewünscht wird, ist die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes (Wahlscheinantrag) auszufüllen sowie persönlich und handschriftlich zu unterschreiben, in einen Umschlag zu stecken, diesen ausreichend zu frankieren und an die Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen zu schicken oder dort persönlich abzugeben. Sie können die Briefwahlunterlagen auch online unter www.neustadt-sachsen.de beantragen oder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können im Rathaus ab dem 11. Februar 2025 bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beantragt werden. In Ausnahmefällen ist eine Antragstellung auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich, wenn eine plötzliche Erkrankung des Wahlberechtigten nachgewiesen wird.

Bitte beachten Sie, dass auf Grund der verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl die beantragten Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 7. Februar 2025 versandt werden können.

Wahlbehörde der Stadt Neustadt in Sachsen