Titel Logo
Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 2/2025
Amtliches
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information an alle Gewerbesteuerzahler

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2025

Auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387), informiert die Stadt Neustadt in Sachsen:

Der Hebesatz der Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2025 beträgt unverändert 400 v. H.

Für alle Gewerbesteuerpflichtigen, die keinen Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2025 erhalten haben, gelten die Vorauszahlungen des Vorjahres. Die Vorauszahlungen werden bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres fällig.

Hinweis:

Bitte entrichten Sie die Steuerbeträge zu den entsprechenden Fälligkeiten unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Stadt Neustadt in Sachsen.

Bei bestehendem SEPA-Lastschriftmandat werden die Vorauszahlungen zur jeweiligen Fälligkeit abgebucht.

Für Anfragen steht Ihnen das Amt für Finanzen/Sachgebiet Steuern unter der Telefon-Nr. 03596 569223 zur Verfügung.