Aufgrund der Vorschriften aus § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in Verbindung mit § 7 Abs. 4 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes macht die Stadt Neustadt in Sachsen Folgendes bekannt:
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2025 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tag keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen einzulegen.
Neustadt in Sachsen, den 9. Januar 2026