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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 20/2023
Amtliches
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“, Lageplanauszug

über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in seiner Sitzung am 20.09.2023 beschlossen, für das Gebiet am Waldbad Polenz im Ortsteil Polenz einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 715/16, 715/18 sowie Teile des Straßenflurstückes 715/14 der Gemarkung Polenz (Gebietsabgrenzung siehe Lageplan). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen nachfolgend beschriebene Zielstellungen umgesetzt werden:

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Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Caravan Stellplätzen im Erholungsgebiet am Waldbad Polenz,

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Festlegung der Flächen für das Funktionsgebäude und andere bauliche Anlagen,

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Festsetzung der im Gebiet zulässigen baulichen Nutzungen, Art und Maß der Bebauung sowie Regelung der überbaubaren und nichtüberbaubaren Grundstücksflächen,

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Regelung der grünordnerischen Einbindung.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

Neustadt in Sachsen, 21.09.2023

Mühle
Bürgermeister