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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 20/2023
Amtliches
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Aus der Stadtratssitzung

In der 51. Sitzung des Stadtrates am 20.09.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

SR-23-334

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neustadt in Sachsen für das Haushaltsjahr 2017

Entsprechend § 88c der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018, die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20.12.2022 geändert worden ist) stellt der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen den Jahresabschluss 2017 der Stadt Neustadt in Sachsen nach Durchführung der örtlichen Prüfung mit folgendem Ergebnis fest:

In der Ergebnisrechnung mit

-

Summe der ordentlichen Erträge von

18.784.768,78 EUR

-

Summe der ordentlichen

Aufwendungen von

19.109.247,04 EUR

-

einem ordentlichen Jahresergebnis von

-324.478,26 EUR

-

Summe der außerordentlichen Erträge von

1.442.215,24 EUR

-

Summe der außerordentlichen

Aufwendungen von

1.805.854,93 EUR

-

einem Sonderergebnis von

-363.639,69 EUR

-

Gesamtergebnis:

-688.117,95 EUR

Das ordentliche Ergebnis wird mit dem Basiskapital verrechnet. Das außerordentliche Ergebnis wird mit dem Basiskapital verrechnet.

In der Finanzrechnung mit

-

Zahlungsmittelsaldo aus laufender

Verwaltungstätigkeit von

421.165,51 EUR

-

Zahlungsmittelsaldo aus

Investitionstätigkeit von

-996.528,10 EUR

-

Zahlungsmittelsaldo aus

Finanzierungstätigkeit von

-674.047,62 EUR

-

Saldo aus haushaltsunwirksamen

Vorgängen von

176.674,82 EUR

-

Veränderung des

Zahlungsmittelbestandes um

-1.072.735,39 EUR

In der Vermögensrechnung mit

-

einer Bilanzsumme von

122.737.080,96 EUR

-

einem Anlagevermögen von

113.924.318,96 EUR

-

einem Umlaufvermögen von

8.804.104,60 EUR

darunter dem Bestand an liquiden

Mitteln von

4.698.880,68 EUR

-

Aktiven

Rechnungsabgrenzungsposten von

8.657,40 EUR

-

einer Kapitalposition von

72.017.231,79 EUR

darunter einem Basiskapital von

67.899.651,67 EUR

und Rücklagen von

4.117.580,12 EUR

-

Sonderposten von

43.887.086,48 EUR

-

Rückstellungen von

1.411.265,30 EUR

-

Verbindlichkeiten von

5.057.294,00 EUR

-

Passiven Rechnungsabgrenzungs-

posten von

364.203,39 EUR

Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Schell & Block GmbH vom 10.07.2023 wird zur Kenntnis genommen.

SR-23-328

Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudewirtschaft der Stadt Neustadt in Sachsen für das Wirtschaftsjahr 2022

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudewirtschaft der Stadt Neustadt in Sachsen auf der Grundlage der Berichte über die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 34 Absatz 1 SächsEigBVO wie folgt fest:

Bilanzsumme  —  2.585.278,61 EUR

davon entfallen auf der Aktivseite auf

-

das Anlagevermögen  —  1.996.270,51 EUR

-

das Umlaufvermögen  —  581.660,60 EUR

-

die Rechnungsabgrenzungsposten  —  7.347,50 EUR

davon entfallen auf der Passivseite auf

-

das Eigenkapital  —  722.929,12 EUR

-

die Rückstellungen  —  15.000,00 EUR

-

die Verbindlichkeiten  —  1.846.473,37 EUR

-

die Rechnungsabgrenzungsposten  —  876,12 EUR

Jahresgewinn  —  21.629,81 EUR

Summe der Erträge  —  316.586,41 EUR

Summe der Aufwendungen  —  294.956,60 EUR

Der Jahresgewinn in Höhe von 21.629,81 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

SR-23-333

Beauftragung der örtlichen Prüfung für die Jahresabschlüsse ab 2023 und der Kassenprüfung ab 2024 des Eigenbetriebes Wohnungs- und Gebäudewirtschaft der Stadt Neustadt in Sachsen

Mit der Durchführung der örtlichen Prüfung für die Jahresabschlüsse ab 2023 und die Durchführung der Kassenprüfung ab 01.01.2024 für den Eigenbetrieb Wohnungs- und Gebäudewirtschaft der Stadt Neustadt in Sachsen wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft REANDA AMC GmbH, An den Fleischbänken 5, 02625 Bautzen, beauftragt. Die Auftragssumme für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 einschließlich der Kassenprüfung im Wirtschaftsjahr 2024 beträgt 2.975,00 EUR inkl. Auslagen und Umsatzsteuer.

SR-23-331

Ausgleich des Verlustvortrages des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt Neustadt in Sachsen aus den Wirtschaftsjahren 2019, 2020 und 2021

Auf der Grundlage von § 12 Absatz 4 Sächsische Eigenbetriebsverordnung wird der Verlustvortrag des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt Neustadt in Sachsen aus den Wirtschaftsjahren 2019, 2020 und 2021 in Höhe von 90.560,56 EUR durch Entnahme aus dem Eigenkapital ausgeglichen.

SR-23-332

Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt Neustadt in Sachsen für das Wirtschaftsjahr 2022

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt Neustadt in Sachsen auf der Grundlage der Berichte über die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 34 Absatz 1 SächsEigBVO wie folgt fest:

Bilanzsumme  —  39.271.116,26 EUR

davon entfallen auf der Aktivseite auf

-

das Anlagevermögen  —  38.560.974,14 EUR

-

das Umlaufvermögen  —  710.142,12 EUR

davon entfallen auf der Passivseite auf

-

das Eigenkapital  —  21.303.517,77 EUR

-

Sonderposten für Fördermittel und Zuschüsse  —  17.664.303,01 EUR

-

die Rückstellungen  —  69.700,00 EUR

-

die Verbindlichkeiten  —  233.595,48 EUR

Jahresverlust  —  110.156,29 EUR

Summe der Erträge  —  1.751.916,59 EUR

Summe der Aufwendungen  —  1.862.072,88 EUR

Der Jahresverlust in Höhe von 110.156,29 EUR wird durch Entnahme aus dem Eigenkapital ausgeglichen. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

SR-23-330

Beauftragung der örtlichen Prüfung für die Jahresabschlüsse ab 2023 und der Kassenprüfung ab 2024 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt Neustadt in Sachsen

Mit der Durchführung der örtlichen Prüfung für die Jahresabschlüsse ab 2023 und die Durchführung der Kassenprüfung ab 01.01.2024 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft REANDA AMC GmbH, An den Fleischbänken 5, 02625 Bautzen, beauftragt. Die Auftragssumme für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 einschließlich der Kassenprüfung im Wirtschaftsjahr 2024 beträgt 2.975,00 EUR incl. Auslagen und Umsatzsteuer.

SR-23-341

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH

Durch den Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen werden nachfolgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH bestätigt:

Im § 8 - Aufsichtsrat - werden folgende Absätze neu gefasst:

(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie drei weiteren Mitgliedern. Die Gesellschaftsversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Aufsichtsrates und bestimmt den Vorsitzenden.

(3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrates sowie mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrates anwesend sind. Weitere Einzelheiten der inneren Ordnung des Aufsichtsrates können in einer Geschäftsordnung geregelt werden, welche die Vorgaben dieses Gesellschaftsvertrages zu berücksichtigen hat und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf.

Im § 8 wird der Absatz 4 wie folgt ergänzt:

Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende doppeltes Stimmrecht.

SR-23-326

Sitzungstermine für die Monate Januar bis Dezember 2024 für den Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen beschließt die regelmäßigen Sitzungstermine für die Monate Januar bis Dezember 2024 (Stand: 7. September 2023).

SR-23-329

"Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren - Vernetztes Neustadt 2030" - Verfügungsfond

Die Richtlinie der Stadt Neustadt in Sachsen zur Förderung aus dem Verfügungsfond für das Programmgebiet „Vernetztes Neustadt 2030“ im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ wird bestätigt. Die in der Anlage 3 der Richtlinie benannten Mitglieder des Vergabegremiums werden bestätigt. Die Geschäftsordnung des Vergabegremiums für das Programmgebiet „Vernetztes Neustadt 2030“ im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Neustadt in Sachsen wird bestätigt.

SR-23-335

Vergabe eines Sanierungszuschusses im Stadtumbaugebiet "Nördliche Innenstadt" in Neustadt in Sachsen

Die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Wohnhaus Obergraben 13, Flurstück Nr. 130 der Gemarkung Neustadt werden mit einem Zuschuss von maximal 21.271,25 EUR bestätigt. Der Bürgermeister wird beauftragt die Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung abzuschließen.

SR-23-336

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 59 "Erholungsgebiet Waldbad Polenz" im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen

Für das Gebiet am Waldbad in Polenz soll eine städtebauliche Neuordnung erfolgen. Dazu soll der Bebauungsplan Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen erstellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 715/16, 715/18 sowie einen Teil des Straßenflurstückes 715/14 der Gemarkung Polenz - die genaue Abgrenzung siehe Lageplan. Für das Plangebiet wird ein Bebauungsplan erarbeitet. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

-

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Caravan-Stellplätzen im Erholungsgebiet am Waldbad Polenz,

-

Festlegung der Flächen für das Funktionsgebäude und andere bauliche Anlagen,

-

Festsetzung der im Gebiet zulässigen baulichen Nutzungen, Art und Maß der Bebauung, sowie Regelung der überbaubaren und nichtüberbaubaren Grundstücksflächen,

-

Regelung der grünordnerischen Einbindung.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Schubert GmbH & Co. KG, Rumpeltstraße 1, 01454 Radeberg beauftragt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

SR-23-338

Abwägung über die Hinweise und Anregungen zum Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 48 "Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C" im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen

Über die Abwägungsvorschläge gemäß SR-23-338, Ziffern 2.1. bis 2.8 zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen ist einzeln zu entscheiden und das Ergebnis im Punkt 4 der Anlage zu dokumentieren. Die Träger öffentlicher Belange, über deren Anregungen und Hinweise entschieden wurde, sind nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch über das Ergebnis zu unterrichten. Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in den 2. Entwurf des Bebauungsplanes einzuarbeiten.

SR-23-339

Bestätigung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 48 "Gewerbegebiet am Karrenberg, Teilgebiet C" im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz der Stadt in Neustadt in Sachsen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B1), der Begründung (Teil B2) und dem Umweltbericht (Teil C) in der Fassung vom 14.08.2023 wird bestätigt. Der 2. Entwurf des o.g. Bebauungsplanes ist nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen. Anregungen und Hinweise werden nur zu den Änderungen der Planung zugelassen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.