Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Sebnitz fasste in der öffentlichen Verbandsversammlung am 17.09.2025 die einstimmigen Beschlüsse Nr. 06 und 07/25 zur Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes Sebnitz für das Wirtschaftsjahr 2024. Diese Beschlüsse werden nachfolgend auf der Grundlage des § 34 Absatz 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in vollem Wortlaut veröffentlicht:
Beschluss Nr. 06/25
Die Verbandsversammlung des AZV Sebnitz beschließt auf der Grundlage der Berichte über die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 34 Absatz 1 SächsEigBVO:
| 1. | Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2024 | ||
| 1.1 | Bilanzsumme — 52.383.890,56 EUR | ||
| 1.1.1 | davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
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| - | das Anlagevermögen | 51.352.009,83 EUR |
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| - | das Umlaufvermögen | 1.031.880,73 EUR |
| 1.1.2 | davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
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| - | das Eigenkapital | 16.441.413,63 EUR |
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| - | Sonderposten für Fördermittel | |
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| und Zuschüsse | 27.631.296,00 EUR |
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| - | die Rückstellungen | 144.900,00 EUR |
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| - | die Verbindlichkeiten | 8.166.280,93 EUR |
| 1.2 | Jahresverlust — 51.632,17 EUR | ||
| 1.2.1 | Summe der Erträge — 2.917.539,33 EUR | ||
| 1.2.2 | Summe der Aufwendungen — 2.969.171,50 EUR | ||
2. Behandlung des Jahresverlusts
Der Jahresverlust per 31.12.2024 in Höhe von 51.632,17 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Beschluss Nr. 07/25
Dem Verbandsvorsitzenden des AZV Sebnitz wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
Durch die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner mbB wurde am 18.07.2025 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Dessen vollständiger Wortlaut sowie der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jahres 2024 des Abwasserzweckverbandes Sebnitz werden gemäß § 34 SächsEigBVO in der Zeit vom 21.10.2025 bis 07.11.2025 in der Stadtverwaltung Sebnitz im Sekretariat des Oberbürgermeisters während der Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.