In der 13. Sitzung des Technischen Ausschusses am 30. September 2025 wurden folgender Beschluss gefasst:
TA-25-012
Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 1023/36 der Gemarkung Langburkersdorf
Der Technische Ausschuss beschließt, dass alle erforderlichen Maßnahmen zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 1023/36 der Gemarkung Langburkersdorf mit einer Größe von ca. 650 qm an den Antragsteller, die Neustädter Metallbau- und Bauelemente GmbH, einzuleiten sind. Gemäß den aktuell veröffentlichten Bodenrichtwerten mit Stichtag Stand 1. Januar 2024 ist ein Bodenwert von 23,00 EUR/qm für die Gewerbeflächen im IGP Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf ausgewiesen. Der vorläufige Kaufpreis für die v. g. Teilfläche des Flurstückes Nr. 1023/36 beträgt somit 14.950,00 EUR und ist entsprechend dem amtlichen Ergebnis der Katastervermessung anzupassen. Die Grunderwerbsnebenkosten und Kosten der notariellen Beurkundung sind von dem Antragsteller zu tragen. Die Kosten der erforderlichen Katastervermessung in Höhe von ca. 3.962,43 EUR werden von dem Antragsteller und der Stadt Neustadt in Sachsen je zur Hälfte getragen. Aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 90 Abs. 1, 2 und 3 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Vollwertigkeitsbescheinigung in Form des § 29 Abs. 3 Grundbuchordnung bevollmächtigt.
Durch die Mitglieder des Technischen Ausschusses wurden drei Bauanträge behandelt und dafür das gemeindliche Einvernehmen erteilt.