SR-23-348
Bestätigung des Entwurfes der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen
Dem Abwägungsvorschlag und der Berücksichtigung der Stellungnahmen im Entwurf gemäß Tabelle „Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden“ vom 11. September 2023 wird zugestimmt. Der Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen bestehend aus der Planzeichnung, Blatt 1 und 2, der Begründung sowie dem Umweltbericht in der Fassung vom 11. September 2023 wird bestätigt. Der Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
SR-23-347
Gewährung eines Zuschusses an den SSV Neustadt/Sachsen e. V. zur Sicherstellung des Eigenmittelanteils für die Maßnahme „Sanierung Heizungsanlage“ im Objekt Seifenweg 4, in Neustadt in Sachsen
Dem SSV Neustadt/Sachsen e. V. wird zur Sicherung des Eigenmittelanteils für die Maßnahme „Sanierung Heizungsanlage“ im Objekt Seifenweg 4, in Neustadt in Sachsen, ein Zuschuss in Höhe von 22.478,66 EUR gewährt.
SR-23-343
Haushalterische Einordnung und Vergabe von Lieferleistungen eines Mannschaftstransportwagens für die Ortsfeuerwehr Neustadt in Sachsen
Die Zuschlagserteilung für die Lieferleistung eines Mannschaftstransportwagens für die Ortsfeuerwehr Neustadt in Sachsen an die Firma Autohaus Angermann, Bischofswerdaer Straße 37 d, 01844 Neustadt in Sachsen, wird bestätigt. Die Auftragssumme für die Lieferleistung beträgt 69.344,71 EUR inkl. 19 % MwSt. Für Beklebung, Komplettsatz Winterreifen und Funkgerätetechnik werden zusätzlich 4.655,29 EUR inkl. 19 % MwSt. benötigt.
SR-23-349
Vergabe von Lieferleistungen eines Mannschaftstransportwagens für die Ortsfeuerwehr Krumhermsdorf
Die Zuschlagserteilung für die Lieferleistung eines Mannschaftstransportwagens für die Ortsfeuerwehr Krumhermsdorf an die Firma Autohaus Angermann, Bischofswerdaer Straße 37 d, 01844 Neustadt in Sachsen wird bestätigt. Die Auftragssumme für die Lieferleistung beträgt 69.344,71 EUR inkl. 19 % MwSt. Für Beklebung und Funktechnik werden im Jahr 2023 zusätzlich Auszahlungen in Höhe von 4.655,29 EUR benötigt.
SR-23-344
Übernahme der Trägerschaft und Betreibung für die Errichtung eines Bestattungswaldes
Der Stadtrat hat die Trägerschaft der Stadt Neustadt in Sachsen für die Errichtung des geplanten Bestattungswaldes auf den Flurstücken 1291/1, 1318/1, 1085/1, 1085/2 (als Erweiterungsoption) und 1319 (als Erweiterungsoption) der Stadt Neustadt in Sachsen abgelehnt.
SR-23-309
Umsetzung des Beschlusses SR-18-344 „Antrag der Fraktion 'Neustädter für Neustadt' zur Errichtung eines Bestattungswaldes in Neustadt“ - Abschluss eines Tauschvertrages über die Flurstücke Nr. 1085/1 und 1085/2 der Gemarkung Langburkersdorf gegen eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 304/1 der Gemarkung Krumhermsdorf
Der Stadtrat hat die Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses SR-18-344 vom 24. Januar 2018 zur Errichtung eines Bestattungswaldes in Neustadt in Sachsen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zum Abschluss eines Tauschvertrages hinsichtlich des Erwerbs der Flurstücke Nr. 1085/1 und 1085/2 der Gemarkung Langburkersdorf mit einer Größe von 21.630 qm bzw. 4.770 qm durch die Stadt Neustadt in Sachsen sowie die Veräußerung einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 304/1 der Gemarkung Krumhermsdorf mit einer Größe von ca. 50.213 qm an den Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, eingeleitet werden, abgelehnt.
SR-23-345
Abwägung über die Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Erweiterung Gewerbegebiet Am Fuchsberg“ im Ortsteil Berthelsdorf in Neustadt in Sachsen
Über die Abwägungsvorschläge gemäß SR-23-345, Ziffern 2.1. bis 2.17 zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Erweiterung Gewerbegebiet Am Fuchsberg“ im Ortsteil Berthelsdorf der Stadt Neustadt in Sachsen ist einzeln zu entscheiden und das Ergebnis im Punkt 4 der Anlage zu dokumentieren. Die Träger öffentlicher Belange und Bürger, über deren Anregungen und Hinweise entschieden wurde, sind nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch über das Ergebnis zu unterrichten. Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in die Satzung des Bebauungsplanes einzuarbeiten.
SR-23-346
Satzung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Erweiterung Gewerbegebiet Am Fuchsberg“ im Ortsteil Berthelsdorf in Neustadt in Sachsen
Der Bebauungsplan Nr. 46 „Erweiterung Gewerbegebiet Am Fuchsberg“ im Ortsteil Berthelsdorf in Neustadt in Sachsen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B1), in der Fassung vom 18. Oktober 2021, mit redaktionellen Änderungen vom 24. August 2023 wird als Satzung beschlossen. Die Begründung (Teil B2) in der Fassung vom 18. Oktober 2021, mit redaktionellen Änderungen vom 24. August 2023 und der Umweltbericht (Teil C), in der Fassung vom 18. Oktober 2021, mit redaktionellen Änderungen vom 24. August 2023 werden gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung der Satzung bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, zu beantragen. Die Genehmigung ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen.