Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 18.10.2023 den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung Blatt 1 und 2, der Begründung und dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 11.09.2023.
Die Veröffentlichung im Internet finden Sie unter: https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php und die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom
13.11.2023 bis 21.12.2023
in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten
montags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags
09:00 - 12:00 Uhr.
| Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor: | |
| - | Umweltbericht zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen, Dr. Braun & Barth, Bürogemeinschaft freier Architekten, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden vom 11.09.2023 - mit der Bestandsbeschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie der Darstellung der Umweltauswirkungen bei der Neuausweisung von Flächennutzungen. |
Die kompletten Planungsunterlagen werden auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mail bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax unter 03596 569280. Sie können jedoch auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen, bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.
Neustadt in Sachsen, 19.09.2023