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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 22/2024
Amtliches
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Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Sebnitz zum 31. Dezember 2023

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Sebnitz fasste in der öffentlichen Verbandsversammlung am 18. September 2024 die einstimmigen Beschlüsse Nr. 06 und 07/24 zur Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes Sebnitz für das Wirtschaftsjahr 2023. Diese Beschlüsse werden nachfolgend auf der Grundlage des § 34 Absatz 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in vollem Wortlaut veröffentlicht:

Beschluss Nr. 06/24

Die Verbandsversammlung des AZV Sebnitz beschließt auf der Grundlage der Berichte über die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 34 Absatz 1 SächsEigBVO:

1.

Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2023

1.1

Bilanzsumme

53.022.848,26 EUR

1.1.1

davon entfallen auf der Aktivseite auf

-

das Anlagevermögen

51.996.610,85 EUR

-

das Umlaufvermögen

1.026.237,41 EUR

1.1.2

davon entfallen auf der Passivseite auf

-

das Eigenkapital

16.462.290,98 EUR

-

Sonderposten für Fördermittel und Zuschüsse

28.233.182,89 EUR

-

die Rückstellungen

145.900,00 EUR

-

die Verbindlichkeiten

8.181.474,39 EUR

1.2

Jahresverlust

354.439,06 EUR

1.2.1

Summe der Erträge

2.568.671,95 EUR

1.2.2

Summe der Aufwendungen

2.923.111,01 EUR

2.

Behandlung des Jahresverlusts

Der Jahresverlust per 31.12.2023 in Höhe von 354.439,06 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss Nr. 07/24

Dem Verbandsvorsitzenden des AZV Sebnitz wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Durch die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner mbB wurde am 21. Juni 2024 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Dessen vollständiger Wortlaut sowie der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jahres 2023 des Abwasserzweckverbandes Sebnitz werden gemäß § 34 SächsEigBVO in der Zeit vom 22. Oktober 2024 bis 8. November 2024 in der Stadtverwaltung Sebnitz im Sekretariat des Oberbürgermeisters während der Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Kretzschmar, Verbandsvorsitzender