Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Sebnitz fasste in der öffentlichen Verbandsversammlung am 18. September 2024 die einstimmigen Beschlüsse Nr. 06 und 07/24 zur Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes Sebnitz für das Wirtschaftsjahr 2023. Diese Beschlüsse werden nachfolgend auf der Grundlage des § 34 Absatz 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in vollem Wortlaut veröffentlicht:
Beschluss Nr. 06/24
Die Verbandsversammlung des AZV Sebnitz beschließt auf der Grundlage der Berichte über die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 34 Absatz 1 SächsEigBVO:
| 1. | Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2023 | ||
| 1.1 | Bilanzsumme | 53.022.848,26 EUR | |
| 1.1.1 | davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
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| - | das Anlagevermögen | 51.996.610,85 EUR |
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| - | das Umlaufvermögen | 1.026.237,41 EUR |
| 1.1.2 | davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
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| - | das Eigenkapital | 16.462.290,98 EUR |
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| - | Sonderposten für Fördermittel und Zuschüsse | 28.233.182,89 EUR |
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| - | die Rückstellungen | 145.900,00 EUR |
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| - | die Verbindlichkeiten | 8.181.474,39 EUR |
| 1.2 | Jahresverlust | 354.439,06 EUR | |
| 1.2.1 | Summe der Erträge | 2.568.671,95 EUR | |
| 1.2.2 | Summe der Aufwendungen | 2.923.111,01 EUR | |
| 2. | Behandlung des Jahresverlusts | ||
Der Jahresverlust per 31.12.2023 in Höhe von 354.439,06 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Beschluss Nr. 07/24
Dem Verbandsvorsitzenden des AZV Sebnitz wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Durch die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner mbB wurde am 21. Juni 2024 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Dessen vollständiger Wortlaut sowie der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jahres 2023 des Abwasserzweckverbandes Sebnitz werden gemäß § 34 SächsEigBVO in der Zeit vom 22. Oktober 2024 bis 8. November 2024 in der Stadtverwaltung Sebnitz im Sekretariat des Oberbürgermeisters während der Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.