In der 2. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 30. September 2024 wurde folgender Beschluss gefasst:
VA-24-003
Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden lt. § 73 (5) SächsGemO
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme von Einzelspenden.