TA-23-025
Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 142/4 der Gemarkung Rückersdorf
Der Technische Ausschuss beschließt, dass alle erforderlichen Maßnahmen zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 142/4 der Gemarkung Rückersdorf mit einer Größe von ca. 2.500 qm an den Erwerber einzuleiten sind. Der Verkauf für den Grund und Boden der v. g. Flurstücksteilfläche erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Verkehrswertermittlung der Sachverständigen Silke Hallmann vom 16.10.2023 mit Stichtag zum 12.10.2023 zu einem Verkehrswert von vorläufig 11.500,00 EUR. Maßgebend für die tatsächliche Größe der zu veräußernden Teilfläche des Flurstückes Nr. 142/4 der Gemarkung Rückersdorf ist das amtliche Vermessungsergebnis der Katastervermessung. Die Kaufpreisanpassung ist auf Grundlage eines Bodenpreises von 4,60 EUR/qm gemäß dem o. g. Verkehrswert vorzunehmen. Die Grunderwerbsnebenkosten und Kosten der notariellen Beurkundung sind von dem Antragsteller zu tragen. Die Kosten der erforderlichen Katastervermessung in Höhe von ca. 6.785,00 EUR werden von dem Antragsteller und der Stadt Neustadt in Sachsen je zur Hälfte getragen. Für die kaufgegenständliche Teilfläche des Flurstückes Nr. 142/4 der Gemarkung Rückersdorf wurde bisher noch kein Schmutzwasserbeitrag erhoben und ist bei einem Anschluss an das öffentliche Abwassernetz durch den Käufer zusätzlich noch zu entrichten. Der voraussichtliche Schmutzwasserbeitrag beträgt 14.775,00 EUR. Aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 90 Abs. (1), (2) und (3) Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Vollwertigkeitsbescheinigung in Form des § 29 Abs. 3 Grundbuchordnung bevollmächtigt. Der Bürgermeister wird des Weiteren bevollmächtigt, bei der Bestellung vollstreckbarer Grundschulden für die Finanzierung des Kaufpreises und der geplanten Baumaßnahmen zugunsten deutscher Kreditinstitute mitzuwirken. Die Ermächtigung erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Ausnahmegenehmigung nach § 83 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung.
Durch die Mitglieder des Technischen Ausschusses wurden zwei Bauanträge behandelt und dafür das gemeindliche Einvernehmen erteilt.