Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Deshalb warten Sie bitte auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides wurden Sie jährlich im Neustädter Stadtanzeiger aufgefordert, zu bestimmten Fälligkeitsterminen, Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten.
Aus den Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheiden, welche bis 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit haben, entfallen zunächst die Zahlungsverpflichtungen ab dem 1. Januar 2025.
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der bisherigen Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte oder ändern ihn gegebenenfalls, sobald Sie einen neuen Bescheid im Jahr 2025 erhalten haben auf die neuen Beträge.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle ein neuer Grundsteuerbescheid an Sie versandt.
Sollten Sie keinen neuen Bescheid ab dem Veranlagungsjahr 2025 erhalten, entfällt für Sie die Zahlungspflicht.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Sachgebiet Steuern unter den Telefonnummern 03596 569223 oder 03596 569225.