Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 22.10.2025 die erneute Auslegung des Entwurfes der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen beschlossen. Der Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen wird mit den Planzeichnungen Blatt 1 und 2, der Begründung und dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 11.09.2023 sowie mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlich und öffentlich ausgelegt. Die Veröffentlichung im Internet und die Unterlagen der Auslegung finden Sie auf der Homepage der Stadt unter https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom
24.11.2025 bis 16.01.2026
in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten
montags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags
09:00 - 12:00 Uhr.
Die kompletten Planungsunterlagen werden außerdem auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht. Folgende umweltbezogene Informationen liegen bereits vor und können mit den veröffentlichten Unterlagen im Internet und in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen eingesehen werden. Hinsichtlich der Einsichtnahme in der Stadtverwaltung gilt der oben genannte Ort mit den entsprechenden Zeiten.
| - | Umweltbericht zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen - Entwurf, Stand 11.09.2023 |
| - | Stellungnahmen (SN) zum Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen |
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| SN - Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 03.02.2023 |
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| SN - Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 10.02.2023 |
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| SN - Sächsisches Oberbergamt vom 10.08.2022, 03.11.2022, 05.01.2023 |
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| SN - Landesdirektion Sachsen vom 01.02.2023 |
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| SN - Landestalsperrenverwaltung Sachsen vom 16.01.2023 |
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| SN - Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 15.02.2023 |
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| SN - Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 07.02.2023 |
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| SN - BUND e. V. vom 08.02.2023 |
Umweltbericht:
Die Umweltprüfung bezieht sich unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Wissensstandes und allgemein anerkannter Prüfmethoden auf den im Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes dargestellten Inhalt und dessen Detaillierungsgrad. Der Umweltbericht (Stand 11.09.2023) dokumentiert das Ergebnis der Umweltprüfung. Er gliedert sich wie folgt:
| 1. | Einleitung (Vorgehensweise und Gliederung, Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, Kurzdarstellung der Ziele und des Inhalts des Flächennutzungsplanes, Darstellung der in Fachgesetzen festgelegten Umweltschutzziele) |
| 2. | Ziele und Inhalt des Umweltberichtes (Landschaftsplanung, Ziele des Umweltschutzes) |
| 3. | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Beschreibung der Ausgangssituation, Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation, Prognose der Umweltauswirkungen mit Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung bzw. bei Realisierung der Planung) |
| 4. | Bewertung der einzelnen Neuausweisungen von Flächen (Erläuterungen zur Darstellung der Standorte aus Umweltperspektive, Zusammenfassung der Umweltauswirkungen, Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung, Maßnahmen zur Umweltüberwachung) |
| 5. | Zusammenfassung und Tabellarische Darstellung von Umweltauswirkungen der Neuausweisung von Flächennutzungen. |
Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes
Die umweltbezogenen Stellungnahmen wurden von Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit von Januar bis Februar 2023 abgegeben und enthalten Informationen zu folgenden Themen:
| Schutzgut Arten, Biotope und Flächen | |
| • | Hinweise zur Darstellung von Waldflächen |
| • | Informationen und Forderungen zum Biotopschutz und Biotopverbund und zu Planungen in Nachbarschaft von Biotopen |
| • | Verweis auf teilweise kleine Grünzäsuren und Grünverbünde |
| • | Hinweise auf Artenschutz an verschiedenen Standorten |
| • | Hinweis auf landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen und Ökokontomaßnahmen |
| • | Hinweise zum Umweltbericht |
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| Schutzgut Boden und Geologie | |
| • | Hinweise zu landwirtschaftlichen Flächen mit hohem Ertragspotenzial |
| • | Hinweise zur Erosionsgefährdung von Böden |
| • | Konflikte mit im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebieten Landwirtschaft |
| • | Vermeidung / Reduzierung weiterer Versiegelung des Bodens |
| • | Hinweis zu Altlasten |
| • | Hinweise zum Altbergbau und auf unterirdische Hohlräume |
| • | Hinweis auf Natur- und Untergrundgefahren (Oberflächenwasserabflussbahnen u. a.) |
| • | Geotopschutz - Geotope übernehmen |
| • | Hinweise zur Geologie und zur natürlichen Radioaktivität |
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| Schutzgut Wasser | |
| • | Hinweise zur Hydrogeologie |
| • | Hinweise zu Sicherung und Erhalt von Gewässerrandstreifen/Pflanzung und Erhalt von standorttypischen Gehölzen |
| • | Anpassung, Berücksichtigung und Darstellung der Überschwemmungsgebiete (HQ100) an der Polenz |
| • | Hinweise zu Hochwasserschutzmaßnahmen, Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie Bauflächen in Hochwasserentstehungsgebieten (u. a. im HWEG „Sächsische Schweiz - rechtselbisch“) |
| • | Hinweise zu Ausweisungen von Trinkwasserschutzgebieten |
| • | Verweis auf Gewährleistung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Retentionsflächen, Freihaltung natürlicher Retentionsflächen |
| • | Flächenfreihaltung für Gewässeraufweitungen, Renaturierung von verlandeten Teichen und verrohrten Fließgewässern |
| • | Grundwassermessstellen erhalten |
| • | Hinweise zur Abwasserentsorgung im Bezug auf den Wasserhaushalt |
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| Schutzgut Klima | |
| • | Hinweise zur Nutzung erneuerbarer Energien |
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| Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit/Immissionsschutz | |
| • | vorbeugender Hochwasserschutz in erster Linie zum Schutz des Menschen |
| • | Hinweis zur immissionsschutzgerechten Darstellung benachbarter Bauflächen und Nutzungen |
| • | Überprüfung Inanspruchnahme Kleingartenanlagen für andere Nutzungen |
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| Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
| • | Aussagen zum Landschaftsbild und dessen Strukturvielfalt an mehreren Standorten |
| • | Hinweis landschaftsprägende Erhebungen fehlen |
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax an 03596 569280. Sie können auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen, bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechts-behelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung erscheint am 14.11.2025 im Amtsblatt der Stadt Neustadt in Sachsen.
Neustadt in Sachsen, 04.11.2025