In der 3. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 7. November 2024 wurde folgender Beschluss gefasst:
VA-24-005
Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden lt. § 73 (5) SächsGemO
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme von Einzelspenden und einer Schenkung.