Die Verbandsversammlung des AZV Sebnitz hat am 18.11.2025 die 7. Änderungssatzung zur Abwassersatzung des Abwasserzweckverbandes Sebnitz beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung des vollständigen Wortlautes erfolgt im Landkreisboten am 20.12.2025. Nachfolgend werden die den Ortsteil Krumhermsdorf betreffenden Änderungen bekannt gegeben:
Artikel 1 - auszugsweise
§ 54 erhält folgende Fassung:
(1) Für die Abwasserentsorgung gemäß § 48 beträgt die Gebühr je cbm Abwasser
| 1. | für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird | ||
|
| a) | für das Entsorgungsgebiet der Kläranlage Sebnitz | 4,20 EUR |
(2) Zur Abwassergebühr gemäß Absatz 1 Nr. 1 a) kommt jährlich eine Grundgebühr gestaffelt nach der im Veranlagungszeitraum angefallenen Abwassermenge in nachfolgender Höhe hinzu:
| Staffelung nach jährlichem | Grundgebühr |
| Verbrauch in cbm | pro Jahr in EUR |
| 0 bis 200 | 80,00 |
| bis 400 | 240,00 |
| bis 600 | 500,00 |
| bis 800 | 700,00 |
| bis 1.000 | 900,00 |
(4) Die Grundgebühr in Höhe von 80,00 EUR gemäß Absatz 2 bzw. in Höhe von 69,00 EUR gemäß Absatz 3 fällt auch für Leistungsobjekte an, die zeitweise keine Abwasserentsorgung vornehmen, jedoch über einen Hausanschluss verfügen.
Artikel 1 tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Sebnitz, den 18.11.2025