In der 13. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 4. Dezember 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
VA-25-024
Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden lt. § 73 (5) SächsGemO
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme von Einzelspenden.
VA-25-021
Bevollmächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages über Teilflächen der Flurstücke Nr. 1019/11 und 1003/57, beide der Gemarkung Neustadt
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Bevollmächtigung des Bürgermeisters, alle erforderlichen Maßnahmen zum Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages über Teilflächen der Flurstücke Nr. 1019/11 und 1003/57, beide der Gemarkung Neustadt mit einer Gesamtgröße von ca. 320 qm mit der Wohnungsgenossenschaft Neustadt/Sa eG, Maxim-Gorki-Straße 41, 01844 Neustadt in Sachsen, einzuleiten. In den neu abzuschließenden Pachtvertrag sind folgende Hauptkriterien aufzunehmen:
Das Pachtverhältnis beginnt zum 1. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2035. Dem Pächter wird eine einmalige Verlängerungsoption des Pachtverhältnisses über weitere fünf Jahre ab dem 1. Januar 2036 gewährt. Die Option kann nur ausgeübt werden zwischen dem 1. Januar 2035 und dem 30. Juni 2035. Der Pachtgegenstand umfasst die Stellplatzreihe gegenüber dem Wohnungsblock Maxim-Gorki-Straße 2, 3, 4 und den zugehörigen Restmüllbehälterstandort. Der anteilige Pachtzins für die 15 PKW-Anwohnerstellplätze beträgt 20,00 EUR pro Stellplatz und Monat zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, somit insgesamt 4.284,00 EUR/Jahr. Für die vier verbleibenden PKW-Stellplätze, welche für Kurzzeitparker, Pflegedienste, Handwerker etc. reserviert werden, wird kein Pachtzins erhoben. Der anteilige Pachtzins für den Restmüllbehälterstandort mit einer Größe von 36 qm beträgt 12,00 EUR/Jahr gemäß der Entgeltordnung der Stadt Neustadt in Sachsen vom 20. April 2023. Der vorgenannte Pachtzins ist an die jeweils gültige Fassung der Entgeltordnung anzupassen. Die für die Pachtsache anfallenden jährlichen öffentlichen Lasten sind von dem Pächter zu übernehmen.
VA-25-022
Verlängerung des Nutzungsvertrages mit dem 1. Tennisclub Neustadt e. V. (1. TCN) über die Tennissportanlage Neustadt in Sachsen, Grundstück Götzinger Straße 8A
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Bevollmächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss der 6. Änderung des Nutzungsvertrages vom 26. Februar 1999 zum Objekt Tennissportanlage Neustadt in Sachsen, Grundstück Götzinger Straße 8 A mit dem 1. Tennisclub Neustadt e. V. (1. TCN) über die Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2038. Der § 2 Vertragsdauer wird im Punkt 1. wie folgt geändert:
Das Nutzungsverhältnis endet zum 31. Dezember 2038.
Das Nutzungsverhältnis verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn es nicht zuvor von einer der beiden Vertragsparteien bis zum Halbjahr des laufenden Nutzungsjahres gemäß § 2 Abs. 2 des Nutzungsvertrages gekündigt wird.
Die Stadt und der Nutzer verzichten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum 31. Dezember 2038. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit erklärt werden. Dabei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Die Stadt behält sich vor, nach jeweils fünf Vertragsjahren, beginnend ab dem 1. Januar 2026, auf Grundlage ortsüblicher Vergleichswerte die Vertragsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren bzw. anzupassen. Die vertraglich zugesicherte Laufzeit bis zum 31. Dezember 2038 bleibt davon unberührt.