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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 27/2024
Amtliches
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Information zum Ersatzneubau der Brücke an der Erberstraße/Stadion

Aufgrund der anhaltenden Anfragen seitens der Bürgerinnen und Bürgern sowie Stadträten möchte die Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen über die Gründe zur Dimensionierung und konstruktiven Umsetzung des Ersatzneubaus der Brücke am Stadion informieren.

Im Zuge der turnusmäßigen Überprüfung der Brücken im Stadtgebiet im Jahr 2016 wurden an der Brücke, welche auch vielfach als „Stadionbrücke“ bezeichnet wird, umfangreiche Mängel festgestellt. Nach eingehender Betrachtung der Schäden wurde entschieden, dass diese aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur durch einen Ersatzneubau abgestellt werden können. Infolge dessen wurde eine Arbeitsgemeinschaft aus zwei Ingenieurbüros mit der Aufgabenstellung „Ersatzneubau der Brücke nach aktuellem Stand der Technik“ beauftragt sowie die notwendigen Vorplanungen eingeleitet. Der vorgesehene Verwendungszweck des Ersatzneubaus entspricht dem des Bestandsbauwerkes, welche im Falle von Veranstaltungen, Bauarbeiten oder Pflegearbeiten eine Befahrung möglich macht.

Die notwendigen Vorplanungen umfassten unter anderem neben einer Baugrunduntersuchung und einer Schadstoffanalyse des Bestandsbauwerkes auch eine Abstimmung mit den Medienträgern (Gas, Abwasser, Elektro u. ä.) sowie eine Beteiligung der für das Gewässer I. Ordnung zuständigen Behörde. In Sachsen sind die Gewässer in verschiedene Kategorien eingeteilt. Größere Flüsse sind Gewässer I. Ordnung und liegen in der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen. Diese werden von der Landestalsperrenverwaltung unterhalten. Welche Flüsse Gewässer I. Ordnung sind, ist in der Anlage 3 des Sächsischen Wassergesetzes aufgeführt. Für die kleineren Flüsse und Bäche, die Gewässer II. Ordnung, sind die Kommunen verantwortlich. Die zuständige Behörde ist im Fall der Polenz, ab dem Zusammenfluss der Lohe und des Langburkersdorfer Dorfbaches an der Malzgasse, die Landestalsperrenverwaltung. In der Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung wurde eine Aufweitung des Durchflussquerschnittes des Brückenbauwerkes gefordert, um den ungehinderten Durchfluss eines „HQ100“ zu ermöglichen. Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird, also ein „Jahrhunderthochwasser“. Dies war unter Beibehaltung der Bauwerksunterkante nur mit einer rückwärtigen Versetzung der Widerlager um 1,50 Meter möglich. Um die hieraus resultierende Steigung des Geh- und Radweges der Staatsstraße (Wilhelm-Kaulisch-Straße) abzumildern, wurde nach einer Variantenuntersuchung der Kreuzungswinkel des Brückenbauwerkes mit dem Gewässer auf 70 Grad verändert. Der übliche Kreuzungswinkel beträgt 90 Grad. Eine geänderte Lage der Brücke, beispielsweise eine Verschiebung auf die „Walkwiese“ wurde aufgrund der hieraus resultierenden Folgen verworfen. Die Folgen wären in diesem Fall beispielsweise die erforderliche Durchführung eines neuen Planfestellungsverfahrens sowie eine zusätzliche Anhebung der Bauwerksunterkante um mindestens 32 Zemtimeter gewesen, um den zu planenden Freibord (freier Durchfluss über Gewässer) von 50 Zentimeter zu ermöglichen. Eine Anhebung der Staatsstraße, um die Steigung des Brückenzugangs zu reduzieren, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, sondern beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Dementsprechend hätte es der Zustimmung des LASuV sowie eines Einsatzes weiterer beträchtlicher finanzieller Eigenmittel der Stadt Neustadt in Sachsen bedurft. Fördermittel wären hierbei nicht zu erwarten gewesen.

Vor der Freigabe der Brücke wurde in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neustadt in Sachsen sowie dem ASB-Rettungsdienst ein Fahrversuch durchgeführt. Dieser erfolgte mit den Fahrzeugen, bei welchen Probleme mit der Passierbarkeit zu erwarten waren, also der Drehleiter der Feuerwehr sowie dem Rettungswagen des ASB mit den ungünstigsten Voraussetzungen für eine Überfahrt. Erwartungsgemäß ließ sich die Brücke mit diesen Fahrzeugen aufgrund des steilen Auffahrwinkels nicht passieren. Für die meisten anderen Fahrzeuge ist der Ersatzneubau der Brücke jedoch befahrbar. Somit ist die Ausführung des Ersatzneubaus der Brücke unter Berücksichtigung der erforderlichen Rahmenbedingungen nachgewiesen.

Für eventuelle weiterführende Erläuterungen steht Ihnen das Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen unter den bekannten Kontaktdaten jederzeit gerne zur Verfügung.

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen