Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes nebst Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2023 liegen in der Zeit vom Montag, dem 13. Februar 2023 bis einschließlich Donnerstag, dem 23. Februar 2023, zur Einsichtnahme für Einwohner und Abgabepflichtige des Verbandsgebietes des Abwasserzweckverbandes Sebnitz im Sekretariat des Oberbürgermeisters im Rathaus der Stadt Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, während der Sprechzeiten (mittwochs geschlossen) aus.
Einwohner und Abgabepflichtige können ab dem ersten Tag der Auslegung für die Dauer von 14 Arbeitstagen Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Diese Frist endet am 7. März 2023.
Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung am 8. März 2023 in öffentlicher Sitzung.