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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 3/2024
Aus dem Stadtleben
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Information für Gewässeranlieger

Wie wir schon oft erleben durften, stellt Tauwetter oder auch Starkregenereignisse eine potentielle Hochwassergefahr im Bereich der Lohe und des Langburkersdorfer Baches dar.

Für Schäden des Hochwassers im Juli 2021 liegen leider bis heute noch keine Fördermittelbescheide vor, so dass die Stadtverwaltung mit der Schadensbeseitigung noch nicht beginnen konnte. Eine weitere Hürde ist, dass von 17 eingereichten Maßnahmen mit einer Schadenssumme in Höhe von 2.437.000,00 EUR nur 11 Maßnahmen mit 979.609,70 EUR bestätigt worden sind. Das ist eine Kürzung von 60%.

Parallel ist das Ingenieurbüro Stowasserplan GmbH & Co. KG aus Radebeul beauftragt worden, die naturnahe Umgestaltung des Lohbaches und Mühlgrabens 1 in Berthelsdorf/Niederottendorf zu planen. Unter Berücksichtigung der beiden Hauptziele, der ökologischen Aufwertung des Lohbachs und der Reduzierung der akuten Hochwassergefährdung, ist eine kombinierte Lösung mit einem Wasserrückhalt im Oberstrom der Ortslage Niederottendorf sowie einem Gewässerausbau als Vorzugsvariante bewertet worden. Um dies umzusetzen, haben in der Landesdirektion bereits Gespräche zu möglichen Förderungen stattgefunden. Wir benötigen aber auch Ihre Hilfe, um eine Aufweitung der Gewässer voranzutreiben.

In Langburkersdorf wurde mit einem Förderprogramm der naturnahe Ausbau des Langburkersdorfer Baches auf eine Länge von 70 Meter im Bereich der Dammstraße realisiert. Die weiteren Maßnahmen entlang des Langburkersdorfer Bachs können erst nach der Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementplans, der in der Haushaltsplanung ab 2025 einzuordnen ist, bearbeitet werden. Weiter erwarten wir den Zuwendungsbescheid für die Renaturierung des Schluckenbachs im Bereich der „Wachewiese“.

Wir bitten Sie, zur Gefahrenabwehr vor allem den Gewässerrandstreifen auf das gesetzliche Maß von fünf Meter frei zu halten. Das heißt, dass jegliche Abflusshindernisse, wie Holzstapel, Komposte oder Gewächshäuser vom Gewässerrand zurückzusetzen sind. Auf eine Einfriedung (Zaunanlage nur mit Ausnahmegenehmigung) des Grundstücks sollte im Gewässerrandstreifen ganz verzichtet werden. Stützmauern sollen durch Abböschungen ersetzt werden, um dem Gewässer im Hochwasserfall mehr Raum geben zu können. Denken Sie bitte an Ihre Nachbarn, die unterstroms durch Schwemmgut Schaden nehmen können. Bei Rückfragen steht Ihnen das Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen, Bärbel Reinhardt, unter 03596 569271, zur Verfügung.