Bereits in den letzten beiden Anzeigern erfolgte ein Jahresrückblick. Weiterführend berichten das Amt für Finanzen, das Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen, das Stadtmanagement und unser Städtischer Bauhof rückblickend über das Jahr 2023.
Das Amt für Finanzen in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen umfasst die Tätigkeitsbereiche
- Haushaltsplanung und -überwachung
- Anlagenbuchhaltung
- Geschäftsbuchhaltung
- Umsatzsteuer
- Beteiligungsmanagement
- Finanzbuchhaltung mit Kasse und Vollstreckung sowie
- Steuern/Versicherungen.
Im Jahr 2023 wurde der Doppelhaushalt für die Jahre 2023/2024 beschlossen. Deren Einhaltung unterliegt einer stetigen Überwachung durch die zuständigen Mitarbeiter.
Eine enorme Herausforderung war auch die Erstellung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2019.
Seit 1. Januar 2023 werden privatrechtliche Leistungen der Stadt Neustadt in Sachsen zuzüglich Umsatzsteuer berechnet (§ 2b UStG). Dies betrifft Leistungen für Bürger, Unternehmen und Vereine, wie zum Beispiel die Straßenreinigung, den Winterdienst oder den Grünschnitt. Dementsprechend ist die Stadt Neustadt in Sachsen verpflichtet, wie bereits für die Betriebe gewerblicher Art (Neustadthalle und Sportstätten), auch für diese Leistungen eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Die Geschäftsbuchhaltung erfasst jährlich ca. 5.000 Buchungsvorgänge, welche dann in der Stadtkasse abschließend bearbeitet werden. Unter anderem werden Rechnungen bezahlt, Lastschriften eingezogen und Verrechnungen vorgenommen.
Für nicht fristgemäß gezahlte Forderungen der Stadt Neustadt in Sachsen wurden im vergangenen Jahr 980 Mahnungen erstellt. Hinzu kommen noch 479 Zahlungsaufforderungen und 64 Pfändungen. Für das Jahr 2024 ist eine höhere Zahlungsmoral wünschenswert. Um diese umfangreichen und mit hohen Kosten verbundenen Maßnahmen zu verhindern, können Sie uns gern eine Einzugsermächtigung erteilen.
Die Mitarbeiterinnen im Bereich Steuern/Versicherungen wurden im Jahr 2023 durch die Grundsteuerreform enorm gefordert. Zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Neuberechnung der Grundsteuer nahmen viel Zeit in Anspruch. Das Grundsteueraufkommen der Stadt Neustadt in Sachsen ab dem Jahr 2025 soll durch die Reform auf dem Niveau des Jahres 2024 stabil gehalten werden. Eine neutrale Belastung kann allerdings nicht für das einzelne Steuerobjekt bzw. den Steuerschuldner gewährleistet werden. Einige Grundstückseigentümer werden eine höhere Grundsteuer zahlen, andere weniger Grundsteuer. Ausschlaggebend ist die Wertentwicklung des Grundstücks im Vergleich zu den übrigen Grundstücken innerhalb der Stadt.
Eine neue Hundesteuersatzung wurde ebenfalls erarbeitet. Momentan sind in der Stadt Neustadt in Sachsen 724 Hunde gemeldet. Bitte beachten Sie, dass eine Melde- und Zahlungspflicht für sämtliche Hundebesitzer besteht.