Für die Durchführung der Bürgermeisterwahl am 18. Mai 2025 und im Falle eines notwendig werdenden zweiten Wahlgangs am 15. Juni 2025 werden für die Besetzung der Wahlvorstände in der Stadt Neustadt in Sachsen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Mitarbeiten kann jeder Bürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und in der Stadt Neustadt in Sachsen mit Hauptwohnung gemeldet ist. Als Mitglied eines Wahlvorstandes leisten Sie mit Ihrer verantwortungsvollen Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag für die Demokratie. Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehört es u. a. die Wahlberechtigung zu prüfen, die Stimmzettel auszuhändigen und die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Vorkenntnisse für die Mithilfe im Wahlvorstand sind nicht erforderlich. Für den Einsatz als Wahlhelfer wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.
Die Bürger von Neustadt in Sachsen sind zur Mitarbeit in den Wahlvorständen aufgerufen!
Interessenten melden sich bitte bis
28. Februar 2025
in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Zimmer 24,
Telefon: 03596 569211, E-Mail: zentrale.dienste@neustadt-sachsen.de.