In der 7. Sitzung des Stadtrates am 29. Januar 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
SR-25-044
Bestellung von Verhinderungsvertretern für die Arbeitsgruppe Neustadt-Sebnitz
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen bestellt folgende Stadträte als persönliche Verhinderungsvertreter der Mitglieder der zeitweiligen Arbeitsgruppe Neustadt-Sebnitz:
| Stadtrat Jens Ohl | für Stadträtin Dr. Silke Benusch |
| Stadtrat Bernd Mutscher | für Stadtrat Matthias Mews |
| Stadtrat Frank Hentschel | für Stadtrat Michael Schmidt |
SR-25-043
Grundstücksangelegenheit zur Umsetzung des B-Planes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“
Der Stadtrat beschließt, dass auf Grundlage des Städtebaulichen Vertrages vom 19.Mai/2. Juni 2022 zwischen der Stadt Neustadt in Sachsen und der ICN GmbH der Bürgermeister bevollmächtigt wird, alle erforderlichen Maßnahmen zur Veräußerung des Flurstückes Nr. 573 der Gemarkung Neustadt mit einer Größe von 4.680 qm an die ICN GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden HRB 19553, geschäftsansässig in 01844 Neustadt in Sachsen, Obergraben 1, einzuleiten. Der Verkauf für den Grund und Boden des v. g. Flurstücks erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Verkehrswertermittlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 25. September 2019 mit Stichtag zum 31. Dezember 2019 zu einem Verkehrswert von 137.000,00 EUR. Die Grunderwerbsnebenkosten und Kosten der notariellen Beurkundung sind von dem Erwerber zu tragen. Die bestehenden Pachtverträge mit der Garagengemeinschaft Rugiswalder Weg e. V. (Vereinsregisternummer 20972 Amtsgericht Dresden) und der Garagengemeinschaft „Rugiswalder Weg“ der Wohnungsgenossenschaft Neustadt/Sachsen eG (Genossenschaftsregister GnR 321, Amtsgericht Dresden) sind von dem Erwerber zu übernehmen und im Falle der Weiterveräußerung den jeweiligen künftigen Erwerbern aufzuerlegen. Dabei sind die festen Laufzeiten gemäß den v. g. Pachtverträgen bis zum 31. Dezember 2029 sowie die Verlängerungsoptionen bis zum 31. Dezember 2034 in den entsprechenden Notarverträgen festzuschreiben. Der Beschluss des Stadtrats der Stadt Neustadt in Sachsen, SR-18-444 vom 19. Dezember 2018, Bevollmächtigung des Bürgermeisters zu Verkaufsverhandlungen über den Grund und Boden an kommunalen Garagenstandorten wird im Pkt. 5, den Verkauf des Flurstückes Nr. 573 der Gemarkung Neustadt betreffend, aufgehoben. Aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 90 Abs. (1), (2) und (3) Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Vollwertigkeitsbescheinigung in Form des § 29 Abs. 3 Grundbuchordnung bevollmächtigt.