In der 6. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 30. Januar 2025 wurde folgender Beschluss gefasst:
VA-25-010
Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden lt. § 73 (5) SächsGemO
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme von Einzelspenden.