| Das Amt für Finanzen in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen umfasst folgende Tätigkeitsbereiche: | |
| - | Haushaltsplanung/-überwachung |
| - | Anlagenbuchhaltung |
| - | Geschäftsbuchhaltung |
| - | Umsatzsteuer |
| - | Beteiligungsmanagement |
| - | Finanzbuchhaltung mit Kasse und Vollstreckung |
| - | Steuern/Versicherungen. |
Das Jahr 2024 stand ganz im Zeichen der Planung des Doppelhaushaltes 2025/2026. Sämtliche Erträge und Aufwendung sowie geplante Investitionen wurden durch die einzelnen Ämter eingereicht und durch das Amt für Finanzen, Sachgebiet Haushaltsplanung/-überwachung zusammentragen und verarbeitet. Ziel war es, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. In der Haushaltsklausur des Stadtrates am 11. Dezember 2024 wurden wichtige Themen herausgearbeitet, einige Maßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder von der Liste gestrichen. Geplant ist, den Doppelhaushalt im April 2025 zu beschließen.
Die Geschäftsbuchhaltung erfasst jährlich ca. 5.000 Buchungsvorgänge, welche dann in der Stadtkasse abschließend bearbeitet werden. Unter anderem werden Rechnungen bezahlt, Lastschriften gezogen und Verrechnungen vorgenommen.
Für nicht fristgemäß gezahlte Forderungen der Stadt Neustadt in Sachsen wurden im vergangenen Jahr 926 Mahnungen erstellt. Hinzu kommen noch 458 Zahlungsaufforderungen und 51 Pfändungen. Für das Jahr 2025 wäre eine höhere Zahlungsmoral wünschenswert. Um diese umfangreichen und mit hohen Kosten verbundenen Maßnahmen zu verhindern, können Sie uns gern eine Einzugsermächtigung erteilen.
Bei den Mitarbeiterinnen im Bereich Steuern/Versicherungen hatte die Einarbeitung der neuen Grundsteuer im Jahr 2024 oberste Priorität. Jeder einzelne Grundlagenbescheid musste geprüft und bearbeitet werden. Die Bearbeitung ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Jeder Grundstückseigentümer erhält im Jahr 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid.
Die ersten Bescheide wurden am 23. Januar 2025 zugestellt. Wem noch kein Bescheid zugegangen ist, wird diesen zu einem späteren Zeitpunkt erhalten. Wurde bereits in der Vergangenheit ein SEPA-Lastschriftmandat an die Stadt Neustadt in Sachsen erteilt, wird die Grundsteuer zu den jeweiligen Terminen entsprechend des Bescheides abgebucht. Bitte prüfen Sie, ob Sie gegebenenfalls bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag eingerichtet haben. Wenn ja, passen Sie diesen bitte betragsmäßig an. Außerdem ist zu beachten, dass die Grundsteuerbescheide Mehrjahresbescheide sind. Das bedeutet, dass dieser bis zu einer Änderung seine Gültigkeit behält und nicht jährlich ein neuer Bescheid ergeht. Steuerpflichtige, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind angehalten, die Zahlungen fristgemäß zu leisten.