Im letzten Anzeiger Nr. 2 vom 24. Januar 2025 wurde informiert, dass die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres für das Kalenderjahr 2025 unverändert gelten, wenn kein Gewerbesteuer-Vorauszahlungbescheid für das Jahr 2025 erlassen wurde. Am 15. Februar 2025 ist für alle Gewerbesteuerpflichtigen die Gewerbesteuer-Vorauszahlung zur Zahlung fällig.
Alle Gewerbesteuerzahler, die noch nicht am vorteilhaften SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir, die fällige Gewerbesteuer-Vorauszahlung unter Angabe des Kassenzeichens auf folgende Bankverbindung der Stadt Neustadt in Sachsen zu überweisen:
Ostsächsischen Sparkasse Dresden
IBAN: DE74 8505 0300 3000 0533 78
SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX
Hinweis:
Die Erklärung zur Teilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann jederzeit auf Vordruck erfolgen.
Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage www.neustadt-sachsen.de unter Bürger- und Ratsinformation/Formulare/Gewerbe. Bei bestehendem SEPA-Lastschriftmandat werden die Vorauszahlungen zur Fälligkeit abgebucht. Für Anfragen steht Ihnen das Amt für Finanzen/Sachgebiet Steuern unter der Telefon-Nr. 03596 569223 zur Verfügung.