In der 37. Sitzung des Technischen Ausschusses am 07.02.2023 wurde folgender Beschluss gefasst:
TA-23-021
Verkauf des Flurstückes Nr. 313/6 der Gemarkung Polenz
Der Technische Ausschuss beschließt, dass alle erforderlichen Maßnahmen zum Verkauf des Flurstückes Nr. 313/6 der Gemarkung Polenz mit einer Größe von 164 qm an die Erwerber einzuleiten sind. Der Verkauf für den Grund und Boden des v. g. Flurstückes erfolgt auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses SR-21-208, Neufassung des Beschlusses über die Festsetzung des An- und Verkaufspreises von Verkehrsflächen, vom 15.12.2021 zu einem Bodenpreis von 7,40 EUR/qm. Zur Verhinderung von Spekulationsgeschäften ist eine 10-jährige Mehrerlösklausel für den Fall der Weiterveräußerung des Grundstückes zu vereinbaren. Die Grunderwerbsnebenkosten und Kosten der notariellen Beurkundung sind von den Antragstellern zu tragen. Aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 90 Abs. (1), (2) und (3) Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Vollwertigkeitsbescheinigung in Form des § 29 Abs. 3 Grundbuchordnung bevollmächtigt.
Durch die Mitglieder des Technischen Ausschusses wurden vier Bauanträge behandelt und dafür das gemeindliche Einvernehmen erteilt.