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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 4/2024
Amtliches
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Jahresrückblick 2023

Sten Krawulski vom Unternehmen Bau & Ausbaumontagen Gunter Krawulski bei vorbereitenden Trockenbauarbeiten für die Verkabelungen der einzelnen Klassenzimmer in der Friedrich-Schiller-Oberschule im Februar 2023

Bereits in den letzten drei Anzeigern erfolgte ein Jahresrückblick. Weiterführend berichtet das Hauptamt einschließlich der Einrichtungen Stadtmuseum und Stadtbibliothek über das Jahr 2023.

Unsere Schulen und Kindertagesstätten im Jahr 2023

Im Gebiet der Stadt Neustadt in Sachsen gibt es eine Oberschule, drei Grundschulen, eine Förderschule, eine Berufsschule sowie Außenstellen der Musikschule Sächsische Schweiz und der Volkshochschule Sächsische Schweiz.

Eine der drei Grundschulen, die Evangelische Grundschule Hohwald, befindet sich im Ortsteil Langburkersdorf in Trägerschaft des Evangelischen Schulvereins Sächsische Schweiz e. V.

Die Förderschule im Ortsteil Polenz ist eine Außenstelle der Dr. Pientitz-Schule Pirna für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung. Träger der Schule ist der Landkreis. Den Beruf der Pflegefachfrau oder des Pflegefachmannes kann man im Bildungszentrum für Krankenpflege der Asklepios Orthopädischen Klinik Hohwald und des ASB Ortsverbandes Neustadt in Sachsen erlernen.

Die Stadt Neustadt in Sachsen ist Mitglied in den Vereinen Musikschule und Volkshochschule Sächsische Schweiz, die jeweils eine Außenstelle im Objekt Berghausstraße 3a betreiben und unterstützt diese in ihrer Arbeit.

Die Stadt selbst ist Träger der Friedrich-Schiller-Oberschule sowie der Grundschulen im Ortsteil Oberottendorf und der Julius-Mißbach-Grundschule Neustadt mit den jeweiligen Schulturnhallen und den zu den Grundschulen gehörenden Horten.

Außerdem gibt es in unserer Stadt sechs Kindertagesstätten, davon eine in kommunaler und fünf in freier Trägerschaft. Im Jahr 2023 lernten insgesamt 943 Kinder in den Schulen und es wurden 846 Kinder vom Kinderkrippen- bis zum Hortalter in den Kindertagesstätten betreut.

Die Verwaltung aller Aufgaben im Zusammenhang mit Schule und Kindertagesstätten erfolgt im Sachgebiet Schule/Kita unserer Stadtverwaltung.

Aber was genau hat das im Jahr 2023 bedeutet? Zum Beispiel wurden über 2.000 Anordnungen zur Auszahlung von Geld getätigt. Dabei reichen die Rechnungen von Büromaterial über Betriebskosten, Auszahlungen für Instandsetzungs- und Baumaßnahmen an den Gebäuden bis hin zum Kauf von Unterrichtsmitteln oder der Ausstattung mit Spiel-/Beschäftigungsmaterial und Möbeln.

Die Stadt als Schulträger hat die Aufgabe, die „äußeren“ Rahmenbedingungen für den Betrieb von Schulen sicherzustellen. Sie stellt die Schulgebäude und beschäftigt das für den äußeren Betrieb der Schule notwendige Personal. Dies sind insbesondere die Schulhausmeister und die Sekretärinnen.

Für die „inneren“ Schulangelegenheiten, wie zum Beispiel die Gestaltung der Lehrpläne, des Unterrichts und die Beschäftigung des Lehrpersonals ist das Landesamt für Schule und Bildung zuständig.

Eine wesentliche Maßnahme in 2023 war die Fortführung der Umsetzung des DigitalPakts in der Friedrich-Schiller-Oberschule. Im zweiten und dritten Bauabschnitt erfolgte die Verkabelung des Westflügels sowie des zweiten Teils des Ostflügels. Insgesamt wurden bis zum heutigen Tag rund 19 Kilometer Datenkabel im Objekt verlegt und bisher rund 416 TEUR für die Baumaßnahme ausgegeben. Parallel dazu fand die Ausschreibung für die Ausstattung des Ostflügels mit interaktiven Tafeln statt. 16 Stück mit einem Auftragsvolumen in Höhe von rund 62 TEUR konnten 2023 angeschafft werden. Im Jahr 2024 wird zum Projekt DigitalPakt weitergearbeitet und ausgestattet.

Zusätzlich wurden 67 TEUR in die Unterhaltung des Schulgebäudes investiert, davon 26 TEUR in die Wartung und Instandsetzung der betriebstechnischen Anlagen und 41 TEUR für Reparatur- und Renovierungsarbeiten, wie zum Beispiel die Erneuerung des Ballfangzauns und der Einbau einer Schallschutzdecke inkl. neuer Beleuchtung.

Die Schüler und Hortkinder der Julius-Mißbach-Grundschule konnten sich 2023 über die malermäßige Instandsetzung von vier Zimmern freuen. Dafür wurden 17 TEUR in die Hand genommen. Ansonsten fanden weitere Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten mit einem Volumen in Höhe von 21 TEUR statt.

In Oberottendorf begann im Jahr 2023 die Planung zur Komplettrenovierung des Kunstzimmers. Die Umsetzung erfolgte in den Winterferien. Dafür wurden 19 TEUR veranschlagt und weitere 11 TEUR in die laufende Unterhaltung des Gebäudes gesteckt.

Für die beiden städtischen Horte und die Kindertagesstätte „Hohwaldbienen“ im Ortsteil Berthelsdorf sind zusätzlich zu den bereits erwähnten Aufgaben monatlich die Elternbeiträge und weitere Pauschalen (z. B. Teegeld, teilweise Essengeld und Frühstückspauschale) durch das Sachgebiet Schule/Kita abzurechnen. Pro Monat kamen so 2023 im Durchschnitt 36 TEUR an Elternbeiträgen für die drei Einrichtungen zusammen. Damit werden die Sach- und Personalausgaben für die eigenen Kindereinrichtungen teilfinanziert.

Aber was ist der Unterschied zwischen Einrichtungen in freier und Einrichtungen in eigener Trägerschaft? Bei Letzteren ist das für den Betrieb der Einrichtung erforderliche Personal bei der Stadt beschäftigt und das Sachgebiet Schule/Kita übernimmt die genannten Verwaltungsaufgaben. Bei Kindertagesstätten in freier Trägerschaft wurden diese Aufgaben an den freien Träger übertragen und das Personal ist beim Träger angestellt.

Gemeinsam stellen Stadt und Träger jedes Jahr Haushaltspläne auf, auf deren Grundlage im Jahr 2023 Zuschüsse in Höhe von 2,9 Millionen EUR für die Finanzierung der Kitas ausgezahlt wurden. Die IST-Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten wird zur Mitte eines jeden Jahres über alle Einrichtungen vorgenommen. Mit den ermittelten Zahlen werden dann die Elternbeiträge neu kalkuliert. Diese finanzieren, neben den Landeszuschüssen sowie dem Gemeindeanteil, die Kitas.

Im Sachgebiet wird weiterhin jedes Jahr die Bedarfsplanung für alle Kindertagesstätten aufgestellt. Anhand der geborenen Kinder wird ermittelt, welche Anzahl an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen in den Folgejahren notwendig ist und wie die Betreuungsbedarfe in den einzelnen Einrichtungen abgedeckt werden können.

Gleichfalls erfolgen umfangreiche Zuarbeiten für die Schulnetzplanung des Landkreises, es werden Fördermittel für die Ganztagsangebote in den Schulen beantragt und abgerechnet, der Schülerverkehrsgarten betreut und Kooperationen z. B. zum ASB-Mehrgenerationenhaus gepflegt.