Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 12.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“ im Ortsteil Polenz bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“ im Ortsteil Polenz in Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung - Teil A, den Textlichen Festsetzungen - Teil B, der Begründung - Teil C-1 und dem Umweltbericht - Teil C-2, jeweils in der Fassung vom 21.11.2024.
Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage der Stadt Neustadt in Sachsen unter: https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 59 erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom
03.03.2025 bis 07.04.2025
in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten
montags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags
09:00 - 12:00 Uhr.
Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:
- Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 21.11.2024:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden. Die Umweltprüfung hat ergeben, dass mit der Umsetzung des Bebauungsplans „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“ keine kompensationspflichtigen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sind.
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:
| - | Denkmalschutz | - | Bodenschutz/Altlasten |
| - | Immissionsschutz | - | Trinkwasserschutz |
| - | Naturschutz | - | Radonschutz |
| - | Forst | - | Geologie/Hydrogeologie |
| - | Gewässserschutz | ||
Die kompletten Planungsunterlagen werden auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“ abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax an 03596 569 280. Sie können auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 24, 01844 Neustadt in Sachsen bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.
Neustadt in Sachsen, 21.02.2025