über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 58 „Neustadt West" in Neustadt in Sachsen
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 beschlossen, für das große Wohngebiet an der Maxim-Gorki-, Friedrich-Engels- und Heinrich-Heine-Straße, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Die Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 58 „Neustadt West“ auf die Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurden im Sinne einer Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG und BauGB überschlägig geprüft. Es wurde im Sinne von § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB die Einschätzung erlangt, dass der Bebauungsplan Nr. 58 voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird. Deshalb ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird verzichtet. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten in der Zeit vom
28.02.2025 bis 31.03.2025
in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten
montags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags
09:00 - 12:00 Uhr.
Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage der Stadt Neustadt in Sachsen unter: https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php.
Während dieser Frist kann sich jedermann dazu äußern. Die Äußerungen sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax an 03596 569280. Sie können auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Neustadt in Sachsen, 21.02.2025