In der 8. Sitzung des Stadtrates am 12. Februar 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
SR-25-048
Durchführung einer Bewerbervorstellung für die Wahl des Bürgermeisters am 18. Mai 2025
Der Stadtrat beschließt, die Bewerbervorstellung zur Wahl des Bürgermeisters am Montag, dem 14. April 2025, 18:30 Uhr, in der Neustadthalle-Veranstaltungs GmbH, Johann-Sebastian-Bach-Straße 15, 01844 Neustadt in Sachsen, durchzuführen.
SR-25-049
Abwägung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“
Über die Abwägungsvorschläge gemäß Abwägungsprotokoll SR-25-049, Ziffern 01 bis Ö2 ist einzeln zu entscheiden und das Ergebnis im Punkt 4 der Anlage zu dokumentieren. Die Träger öffentlicher Belange, über deren Anregungen und Hinweise entschieden wurde, sind nach § 3 Abs. 2 Satz 6 Baugesetzbuch über das Ergebnis zu unterrichten. Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in den Entwurf des Bebauungsplanes einzuarbeiten.
SR-25-050
Bestätigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erholungsgebiet Waldbad Polenz“
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 "Erholungsgebiet Waldbad Polenz" in Neustadt in Sachsen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C-1) und dem Umweltbericht (Teil C-2) in der Fassung vom 21. November 2024 wird bestätigt. Der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes ist nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monates im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.