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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 4/2026
Amtliches
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Amt für Finanzen im Rückblick 2025

Das Amt für Finanzen in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen umfasst folgende Tätigkeitsbereiche:

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Haushaltsplanung/-überwachung

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Anlagenbuchhaltung

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Geschäftsbuchhaltung

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Umsatzsteuer

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Beteiligungsmanagement

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Finanzbuchhaltung mit Kasse und Vollstreckung

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Steuern/Versicherungen

Die Geschäftsbuchhaltung erfasst jährlich ca. 50.000 Buchungsvorgänge, welche dann in der Stadtkasse abschließend bearbeitet werden. Unter anderem werden Rechnungen bezahlt, Lastschriften gezogen und Verrechnungen vorgenommen.

Für nicht fristgemäß gezahlte Forderungen der Stadt Neustadt in Sachsen wurden im vergangenen Jahr 908 Mahnungen erstellt. Hinzu kommen noch 450 Zahlungsaufforderungen und 55 Pfändungen. Für das Jahr 2026 wird appelliert, bestehende Forderungen fristgemäß zu begleichen. Um diese umfangreichen und mit hohen Kosten verbundenen Maßnahmen zu verhindern, können Sie uns gern eine Einzugsermächtigung erteilen.

Im Jahr 2025 haben alle Grundstückseigentümer im Stadtgebiet von Neustadt in Sachsen ihren neuen Grundsteuerbescheid von der Stadt erhalten. Insgesamt hat die Stadt rund 5.100 Bescheide versendet. Nicht alle Grundstückseigentümer waren mit ihren Bescheiden einverstanden. Insgesamt sind 80 Widersprüche eingegangen.

Die Daten der Nachberechnung zeigen, dass die festgesetzten Hebesätze für die Grundsteuer die Aufkommensneutralität gewährleisten. Dennoch kann es bei Festsetzungen in 2026 zu Schwierigkeiten kommen, insbesondere dann, wenn es in 2025 einen Eigentümerwechsel gegeben hat.

Warum wird bei mir weiterhin Grundsteuer erhoben, obwohl ich seit 2025 nicht mehr Eigentümer des betroffenen Grundstücks bin?

Aus technischen Gründen, an deren Behebung prioritär gearbeitet wird, ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen einschließlich Grundsteuerbefreiungen zu bearbeiten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen. Das betrifft auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass möglicherweise die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet werden, da auch uns keine geänderten Eigentümerdaten übermittelt werden können. Die Finanzverwaltung bedauert diese Umstände außerordentlich! An der Behebung der technischen Probleme wird intensiv gearbeitet.