Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023 wurde vom Büro IVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme Dresden erarbeitet und vom Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen in seiner Sitzung am 28. Februar 2024 bestätigt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben.
Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage der Stadt Neustadt in Sachsen unter: https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023 erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom
18. März 2024 bis 16. April 2024
in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten
montags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags
09:00 - 12:00 Uhr.
Die kompletten Planungsunterlagen werden auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht.
In Anwendung von § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz wird hiermit die Öffentlichkeit angeregt, Vorschläge und Anregungen zum Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023 vorzutragen.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023 abgegeben werden.
Stellungnahmen, Hinweise und/oder Vorschläge sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax an 03596 569280. Sie können auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen, bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung!
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.
Neustadt in Sachsen, 29. Februar 2024
Mühle
Bürgermeister