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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 5/2024
Amtliches
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Aus der Stadtratssitzung

In der 56. Sitzung des Stadtrates am 28. Februar 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

SR-24-361

Bestätigung des Entwurfes zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Neustadt in Sachsen 2023

Der Stadtrat bestätigt den Entwurf zur „Fortschreibung des Lärmaktionsplanes“ für die Stadt Neustadt in Sachsen 2023 gemäß der Anlage als generelle Grundlage künftiger Lärmschutzaktivitäten in der Stadt Neustadt in Sachsen und beauftragt den Bürgermeister mit der angemessenen Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes.

SR-24-376

Einzelgenehmigung zur Annahme von Spenden lt. § 73 (5) SächsGemO

Der Stadtrat beschließt die Annahme von Einzelspenden.

SR-24-372

Erwerb des Flurstückes Nr. 675/4 der Gemarkung Neustadt

Der Stadtrat beschließt, alle erforderlichen Maßnahmen zum Erwerb des Flurstückes Nr. 675/4 der Gemarkung Neustadt mit einer Größe von 5.899 qm, von der Eigentümerin einzuleiten sind. Das mit der Eigentümerin verhandelte Kaufpreisangebot vom 30. November 2023 beträgt 22.170,00 EUR. Die bestehenden Einzelpachtverträge mit den Pächtern der 23 Kleingärten werden von der Stadt Neustadt in Sachsen übernommen. Der bestehende Pachtvertrag mit der Eigentümerin vom 4. Juli 2007 und der 1. Änderung vom 22. August 2013 über den Friedhofsparkplatz endet zum 31. Dezember 2024.

SR-24-373

Haushalterische Fortschreibung der Straßenbaumaßnahme S 156/Anschluss Gewerbegebiet Fuchsberg

Der Stadtrat beschließt die haushalterische Fortschreibung der Auszahlungen für die Straßenbaumaßnahme S 156/Anschluss Gewerbegebiet Fuchsberg mit einer Gesamthöhe von 812.900,00 EUR. Die Fortschreibung erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses SR-17-308 und der geänderten Kostenfortschreibung vom 26. Oktober 2023. Bei der Straßenbaumaßnahme handelt es sich um eine gemeinsame Baumaßnahme des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, und der Stadt Neustadt in Sachsen. Zur Vorbereitung und Durchführung der gemeinsamen Baumaßnahme wurde die Vereinbarung Nr. 48/2/V/15 vom 7./22. Oktober 2019 abgeschlossen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die neue präzisierte Vereinbarung mit der neuen Kostenfortschreibung zu unterzeichnen.

SR-24-374

Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ in Neustadt in Sachsen

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (ehemals Fortschritt)“ in Neustadt in Sachsen. Da das Wohngebiet jetzt den Straßennamen „Kastanienweg“ erhalten hat, wird dieser als Zusatz in den Namen des Bebauungsplanes aufgenommen. Die Erläuterung, dass es sich um das Gebiet „ehemals Fortschritt“ handelt entfällt damit. Somit wird der Bebauungsplan Nr. 51 in „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ umbenannt. Der im Lageplan gekennzeichnete Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1188/16, 1188/17, 1188/18, 1188/19 und 1188/20 alle Gemarkung Neustadt. Planungsziel ist es, im Geltungsbereich der 1. Änderung, die parallel zum Kastanienweg festgesetzte Baulinie durch die Festsetzung einer Baugrenze zu ersetzen. Damit wird die Bebauung des hinter liegenden Grundstückes Flurstück Nr. 1188/19 abseits der Bauflucht Kastanienweg möglich, ohne das ursprüngliche städtebauliche Ziel zu gefährden. Die Forderungen zum Immissionsschutz werden weiterhin eingehalten. Durch die Änderung werden die Grundzüge des Ursprungsbebauungsplans nicht berührt, so dass die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben sind. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ wird das Planungsbüro Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39 in 01159 Dresden, beauftragt. Die Planungskosten werden mit einem städtebaulichen Vertrag zur Hälfte durch die Firma STRABAG AG, Direktion Sachsen/Thüringen, Radeburger Straße 28, 01129 Dresden, übernommen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

SR-24-375

Bestätigung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 "Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)" in Neustadt in Sachsen

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ in Neustadt in Sachsen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung zur Änderung in der Fassung vom 19. Januar 2024 wird bestätigt. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ ist nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.