Änderungsbereich im „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ in Neustadt in Sachsen
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2024 beschlossen, für das Gebiet Kastanienweg die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/ Schillerstraße (ehemals Fortschritt)“ aufzustellen.
Da das Wohngebiet jetzt den Straßennamen „Kastanienweg“ erhalten hat, wird dieser als Zusatz in den Namen des Bebauungsplanes aufgenommen. Die Erläuterung, dass es sich um das Gebiet „ehemals Fortschritt“ handelt entfällt damit.
Somit wird der Bebauungsplan Nr. 51 in „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ umbenannt.
Der im Lageplan gekennzeichnete Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1188/16, 1188/17, 1188/18, 1188/19 und 1188/20 alle Gemarkung Neustadt.
Planungsziel ist es, im Geltungsbereich der 1. Änderung, die parallel zum Kastanienweg festgesetzte Baulinie durch die Festsetzung einer Baugrenze zu ersetzen. Damit wird die Bebauung des hinter liegenden Grundstückes Flurstück Nr. 1188/19 abseits der Bauflucht Kastanienweg möglich, ohne das ursprüngliche städtebauliche Ziel zu gefährden.
Die Forderungen zum Immissionsschutz werden weiterhin eingehalten.
Durch die Änderung werden die Grundzüge des Ursprungsbebauungsplans nicht berührt, so dass die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben sind. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Umstrukturierungsgebiet Berghaus-/Schillerstraße (Kastanienweg)“ in Neustadt in Sachsen ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Neustadt in Sachsen, 29. Februar 2024