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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 5/2025
Amtliches
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Zukünftiger Verwaltungsstandort Markt 23

Aufgrund der unvollständigen Darstellung in der Sächsischen Zeitung vom 11.02.2025 (Wiederholung am 15.02.2025), die aufgrund fehlender Fakten nicht korrekt bzw. unvollständig ist, erfolgt nachfolgend noch einmal eine vollständige Berichterstattung bzw. eine Richtigstellung der Kosten für den Verwaltungsstandort Markt 23 seit dem Erwerb im Jahr 2017.

Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses SR-17-278 vom 22.02.2017 erfolgte der Erwerb der Flurstücke Nr. 339 und 342/2 der Gemarkung Neustadt, Grundstück Markt 23. Hauptinhalt des v. g. Stadtratsbeschlusses SR-17-278 waren:

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Kaufpreis 150.000,00 EUR zzgl. Grunderwerbsnebenkosten,

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zusätzlich stehen den Verkäufern ein Jahr ab dem Besitzübergang noch die Mieteinnahmen aus den Gewerbeeinheiten zu,

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lebenslanges Wohnrecht der privaten Mieter mit Kaltmietfreiheit,

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die Finanzierung des Kaufpreises und der Nebenkosten erfolgte zu Lasten des Produktkontos Stadtmuseum/Auszahlung für den Erwerb unbeweglichen Vermögens/Investvorhaben Ersatzstandort Museum.

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Mit Beurkundung der Notarin Carla Kühne vom 07.06.2017 wurde der Kaufvertrag zum Erwerb des o. g. Grundstückes von der Erbengemeinschaft abgeschlossen. Der Besitzübergang des Grundstückes Markt 23 auf die Stadt Neustadt in Sachsen erfolgte im August 2017.

Laut Mietvertrag aus dem Jahr 2006 zwischen der vormaligen Erbengemeinschaft und der eingemieteten Fleischerei beliefen sich die Mieteinnahmen auf 430,00 EUR/Monat Kaltmiete. Die monatlichen Kaltmieteinahmen aus dem Mietvertrag aus dem Jahr 2014 mit dem Markt-Döner betrugen 1.000,00 EUR/Monat.

Mit Informationsschreiben vom 22.08.2017 an den Inhaber des Markt-Döners und an das Fleischer-Unternehmen wurde mitgeteilt, dass ab dem 01.09.2018 die Zahlung der Kaltmiete nunmehr an die Stadt Neustadt in Sachsen erfolgen muss. Ein persönliches Gespräch mit dem Inhaber des Markt-Döners beim Bürgermeister fand am 11.01.2018 statt. Dort wurde eine Nutzung bis 31.12.2019 zugesichert.

Mit Schreiben vom 10.11.2017 erfolgte eine Information an das Fleischer-Unternehmen, dass bauliche und strukturelle Veränderungen in den Folgejahren nach 2018 durch die Stadt Neustadt in Sachsen angedacht sind. Bei einem darauffolgenden persönlichen Gespräch mit dem Geschäftsführer beim Bürgermeister wurde ihm mitgeteilt, dass ab 2020 mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen sei.

Das Kündigungsschreiben der Fleischerei erfolgte am 05.09.2019 zum 31.10.2019. Mit Bestätigungsschreiben vom 12.09.2019 wurde der außerordentlichen Kündigung zum 31.10.2019 zugestimmt.

Des Weiteren erfolgte die Kündigung des Markt-Döners mit Schreiben vom 14.10.2019 zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Bestätigung der außerordentlichen Kündigung zum 31.10.2019 erfolgte mit Schreiben vom 16.10.2019.

Durchgeführte Maßnahmen zur Entwicklung des Verwaltungsstandortes

seit 2007 bis 2014

Notwendigkeit zur Erweiterung der Verwaltungsflächen, hierzu verschiedene Vorschläge zum Schloss Langburkersdorf (noch Gemeinde Hohwald) und Machbarkeitsstudie Neubau an der Nordseite des Rathauses

22.02.2017

Beschluss SR-17-278, Erwerb der Flurstücke Nr. 339 und 342/2 der Gemarkung Neustadt

20.06.2018

Gebäudekomplettvermessung sowie Beschluss SR-18-390, Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe Planungsleistungen in Vorbereitung des Wettbewerbs

23.05.2018

Beschluss SR-18-376, Förmliche Festlegung der Erweiterung des Stadtumbaugebiets „Nördliche Innenstadt“

17.04.2019

Grundsatzbeschluss zum Standort SR-19-475, Entwicklung des neuen Museumsstandortes - Vergabe von Planungsleistungen für die Wettbewerbungsbetreuung

03.07.2019

Entwicklung einer „Museumsleitidee“ in Vorbereitung des Wettbewerbes, mündliche Vorstellung im Stadtrat

28.08.2019

Beschluss zur Durchführung des Wettbewerbs SR-19-018 Entwicklung eines neuen Standorts für das Stadtmuseum im Objekt Markt 23/24 = Preisgericht, Kolloquien, Modellbau, Ausstellung, erzielter Planungsstand: Vorplanung

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Die vorgenannten Aufwendungen ergeben eine Summe für die getätigten Ausgaben bis dahin in Höhe von rd. 420.000,00 EUR, welche teilweise über Fördermittel in Höhe von 163.000 EUR gedeckt werden konnten.

Aufwand-/Nutzenbetrachtung

Ist-Kostenstruktur

Mieteinahmen für den Zeitraum ab 01.09.2018 bis zum 31.10.2019, 14 Monate

erzielte Mieteinnahmen Markt-Döner  —  14.000,00 EUR

erzielte Mieteinnahmen Fleischer  —  6.020,00 EUR

Summe  —  20.020,00 EUR

angefallenen Gebäudeunterhaltungskosten

im Jahr 2019 Fremdleistungen durch Dritte  —  rd. 695,00 EUR

im Jahr 2020 Fremdleistungen durch Dritte  —  rd. 4.840,00 EUR

im Jahr 2021 Fremdleistungen durch Dritte  —  rd. 6.610,00 EUR

im Jahr 2022 Fremdleistungen durch Dritte  —  rd. 1.500,00 EUR

im Jahr 2023 Fremdleistungen durch Dritte  —  rd. 1.565,00 EUR

im Jahr 2024 Fremdleistungen durch Dritte  —  rd. 7.155,00 EUR

Summe  —  rd. 22.365,00 EUR

Bauhofleistungen (interne Verrechnung)

im Jahr 2021  —  rd. 1.160,00 EUR

im Jahr 2022  —  rd. 1.625,00 EUR

im Jahr 2023  —  rd. 995,00 EUR

im Jahr 2024  —  rd. 3.150,00 EUR

Summe  —  rd. 6.930,00 EUR

Theoretische Kostenstruktur bei einer Weiterführung der beiden Mietverhältnisse

Mieteinahmen für den Zeitraum ab 01.11.2019 bis zum 31.10.2024, 60 Monate

erzielte Mieteinnahmen Markt-Döner  —  60.000,00 EUR

erzielte Mieteinnahmen Fleischer  —  25.800,00 EUR

Summe  —  85.800,00 EUR

Dringend erforderliche Umbaumaßnahmen für eine Weitervermietung ab 11/2019

komplette Erneuerung der haustechnischen Anlagen

sowie Kühlanlagen, Bauleistungen zur Einhaltung der

Arbeitsstättenverordnung, der Hygieneanforderungen und

Auflagen der Unfallkasse  —  rd. 650.000,00 EUR

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In Auswertung der vorangestellten Kostenstruktur müssen folgende Punkte zusammengefasst Beachtung finden.

Die Weiterführung der beiden Mietverhältnisse standen der geplanten baulichen Umsetzung entgegen. Die Sicherstellung der Vermietbarkeit, vor allem des Fleischerfachgeschäftes, hätte erhebliche finanzielle Aufwendungen bedeutet, die nicht durch die Mieteinnahmen gedeckt werden konnten. Eine einseitige Darstellung der nur entfallenen Mieteinnahmen verzerrt die kostenseitige Darstellung des Sachverhalts zur geplanten Standortentwicklung.

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen