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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 6/2024
Amtliches
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Austräger für Wahlunterlagen gesucht

Austräger für Wahlunterlagen gesucht

Die Stadt Neustadt in Sachsen ist zuständig für die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen. Im Juni 2024 finden die Europawahl, die Kreistagswahl sowie die Stadtratswahl und im September 2024 die Landtagswahl statt. Die Übergabe der Wahlbenachrichtigungen an die Bürger der Stadt Neustadt in Sachsen stellen die Austräger vom 8. bis 13. Mai 2024 sowie vom 1. bis 6. August 2024 sicher.

Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir

Austräger (m/w/d) für die Wahlunterlagen in Neustadt in Sachsen und den Ortsteilen.

Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 5 bis 30 Stunden je Wahl.

Sie sind zuverlässig und möchten gern in unserem Team arbeiten? Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 10. April 2024 an die Stadtverwaltung, Sachgebiet Personalwesen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen oder an bewerbungen@neustadt-sachsen.de.

Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher sowie persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Kosten werden nicht erstattet.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern elektronisch. Wird mit einem Bewerber ein Anstellungsvertrag geschlossen, erfolgt die Speicherung der übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen (beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) entgegenstehen. Die Rücksendung schriftlich eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt nur mit einem beiliegenden, frankierten Rückumschlag. Die datenschutzgerechte Vernichtung nicht zurückgesendeter Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Diese erfolgt zwei Monate nach Zustellung der Absageentscheidung.