Jeder angemeldete Hund erhält bei Anmeldung eine Hundemarke, die sichtbar am Halsband des Tieres zu befestigen ist. Diese Marke behält bis zur Abmeldung ihre Gültigkeit, es sei denn, sie ist beschädigt oder verloren gegangen.
Bei Beschädigung der Hundemarke kann gebührenfrei ein Austausch gegen eine neue Marke stattfinden. Ist die Hundemarke verloren gegangen und kann trotz Suche nicht wiedergefunden werden, muss diese gebührenpflichtig für 5,00 EUR ersetzt werden.
Das Ordnungsamt der Stadt Neustadt in Sachsen ist angehalten, Kontrollen zur Anbringung der Hundemarke durchzuführen.
| Innerhalb von zwei Wochen sollte die Abmeldung eines Hundes auf dem entsprechenden Formular zum Abmelden eines Hundes auf unserer Homepage www.neustadt-sachsen.de unter Bürger- und Ratsinformation/Formulare/Steuern mit Angabe der folgenden Daten eingereicht werden: | |
| - | Anschrift des bisherigen Hundehalters und Telefon-Nr. für Rückfragen |
| - | Geschlecht, Wurfdatum, Rasse des Hundes |
| - | Haltung des Hundes bis … |
| - | Grund der Abmeldung. |
Bei Beendigung der Hundehaltung, z. B. bei Verkauf oder Abgabe an einen neuen Besitzer, ist der Kauf- bzw. Übergabevertrag vorzulegen.
Bei Wegzug aus Neustadt in Sachsen oder eines Ortsteils muss ebenfalls eine Abmeldung erfolgen.
Zum Nachweis des Todes stellt der behandelnde Tierarzt eine tierärztliche Bescheinigung aus, die einzureichen ist. Verstirbt der Hund zu Hause, bitten wir um Einhaltung der Abmeldefrist von zwei Wochen. Spätere Abmeldungen ohne Nachweis werden nur zum Meldedatum anerkannt.
| Die Unterlagen können wie folgt eingereicht werden: | |
| - | über den Postweg |
| - | Einwurf in unseren Briefkasten (Ostseite des Rathauses) |
| - | per E-Mail an steuern@neustadt-sachsen.de |
| - | persönlich im Sachgebiet Steuern (Zimmer 1 c). |
Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Finanzen/Sachgebiet Steuern unter der Telefon-Nr. 03596 569223 zur Verfügung.