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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 7/2023
Amtliches
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Schöffen gesucht

Im Freistaat Sachsen sind für die neue Amtszeit 2024 bis 2028 fast 4.000 neue Schöffen zu wählen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme hat bei der Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden. Für das Schöffenamt kann sich jeder Bürger der Stadt Neustadt in Sachsen bewerben, der unter anderem folgende Bedingungen erfüllt:

1.

der zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt sein wird und nicht älter als 69 Jahre ist,

2.

der zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt wohnt und

3.

der gesundheitlich in der Lage ist, dieses Amt auszufüllen und auch sonst die Voraussetzungen für das Schöffenamt erfüllt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 15. Mai 2023 bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Hauptamt, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen.

Ein entsprechendes Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zur Schöffenwahl können von der Internetseite der Stadt Neustadt in Sachsen www.neustadt-sachsen.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Für Fragen und Informationen steht Ihnen das Hauptamt, Sachgebiet Personalwesen/Zentrale Dienste unter der Telefonnummer 03596 569211 zur Verfügung.