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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 7/2024
Amtliches
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Bekanntmachungen

Für die Gebührenerhebung für die Abwasserentsorgung bei dezentralen Abwasseranlagen wurden durch die Verbandsversammlung am 20. März 2024 folgende Gebührensätze ab 8. April 2024 bestätigt:

1.

Entsorgungsgebühr

Entsorgung von Abwasser, das aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen entnommen, abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird

für den ersten Kubikmeter

89,58 EUR/Kubikmeter

für jeden weiteren Kubikmeter

66,88 EUR/Kubikmeter

2.

Verwaltungsgebühr

Überwachung der Selbstüberwachung und Überwachung der Wartung der dezentralen Abwasseranlage

jährliche Kosten pro Anlage

25,68 EUR/Kubikmeter

3.

Verwaltungsaufwand Kleineinleiterabgabe

Kosten der Erfüllung der Abgabepflicht für Kleineinleitungen und Abwälzung der Kleineinleiterabgabe

jährliche Kosten pro Grundstück

64,72 EUR

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung über dezentrale Abwasseranlagen des Abwasserzweckverbandes Sebnitz erfolgt im Landkreisboten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 6. April 2024.