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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 7/2024
Amtliches
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Stadtrat und Ausschüsse

In der 57. Sitzung des Stadtrates am 20. März 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

SR-24-382

Übertragung von Finanzmitteln des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt Neustadt in Sachsen aus dem Wirtschaftsjahr 2023 in das Wirtschaftsjahr 2024 und Bestätigung von außer- und überplanmäßigen Auszahlungen

Zur Ausführung von Maßnahmen im Wirtschaftsjahr 2024 wird die Übertragung von erübrigten Mitteln aus dem Wirtschaftsjahr 2023 für nachfolgende Positionen bestätigt:

Position

üpl/apl

Betrag

Finanzierung

Rugiswalde, Anschluss

Talstraße 30/30a

apl

30.000 EUR

erübrigte Mittel Vorjahr

RW-Ableitung,

Kirschallee (Capron)

apl

30.000 EUR

erübrigte Mittel Vorjahr

Umverl. SW Wiesenweg/

Rückbau

Messschacht

apl

30.000 EUR

erübrigte Mittel Vorjahr

Polenz, Flämmigtweg

SW-Kanal

apl

80.000 EUR

erübrigte Mittel Vorjahr

Gewerbegebiet Fuchsberg

Abbiegespur

apl

40.000 EUR

erübrigte Mittel Vorjahr

HW-Schadensbes.

RRB Garagen

apl

45.000 EUR

erübrigte Mittel Vorjahr

VKA Polenz

üpl

70.000 EUR

erübrigte Mittel Vorjahr

Die Finanzierung der außer- und überplanmäßigen Auszahlungen ist durch erübrigte Mittel aus dem Wirtschaftsjahr 2023 sichergestellt.

SR-24-383

Gebührenkalkulation der dezentralen Anlagen im Gebiet der Stadt Neustadt in Sachsen (ohne Ortsteil Krumhermsdorf) für den Zeitraum April 2024 bis März 2025

Die Gebührenkalkulation für dezentrale Anlagen im Gebiet der Stadt Neustadt in Sachsen (ohne Ortsteil Krumhermsdorf) für den Zeitraum April 2024 bis März 2025 wird bestätigt.

SR-24-384

Neufassung der Satzung über dezentrale Abwasseranlagen im Gebiet der Stadt Neustadt in Sachsen (ohne Ortsteil Krumhermsdorf)

Der Neufassung der Satzung über dezentrale Abwasseranlagen im Gebiet der Stadt Neustadt in Sachsen (ohne Ortsteil Krumhermsdorf) wird zugestimmt.

SR-24-377

Thematische Ausrichtung und Standort des neuen Museums

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen beschließt, dass das neue Museum der Stadt Neustadt in Sachsen regionalgeschichtlich ausgerichtet wird und es fließen geschichtliche, künstlerische und aktuelle Aspekte in die Themenwahl ein. Ein neuer Standort für das Museum wird im Schlossgelände Langburkersdorf entwickelt. Beginnend mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 werden die erforderlichen finanziellen Mittel eingeordnet. Ziel ist es, das Museum Neustadt in Sachsen zur 700-Jahrfeier im Jahr 2033 an seinem neuen Standort zu eröffnen.

SR-24-378

Abschluss eines Nutzungsvertrages zur Freizeitanlage Polenz

Der Stadtrat beschließt, dass dem Abschluss eines Nutzungsvertrages zur Freizeitanlage Polenz mit dem Verein Kulturinitiative Polenz e. V., 01844 Neustadt in Sachsen, Ortsteil Polenz, zugestimmt wird. Der Nutzungsvertrag wird mit Wirkung ab 16. April 2024 bis zum 31. Dezember 2025 und danach fortführend mit einer jährlichen Verlängerungsmöglichkeit abgeschlossen. Der Nutzungsvertrag ist auf Grundlage des vorverhandelten Nutzungsvertragsentwurfs in seinen wesentlichen Punkten Vertragsobjekt, Vertragsdauer, Betriebskostenzuschuss, Nutzungsentgelt und Unterverpachtung abzuschließen.

SR-24-379

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neustadt in Sachsen für das Haushaltsjahr 2020

Entsprechend § 88c der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018, die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 geändert worden ist) stellt der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen den Jahresabschluss 2020 der Stadt Neustadt in Sachsen nach Durchführung der örtlichen Prüfung mit folgendem Ergebnis fest:

In der Ergebnisrechnung mit

-

Summe der ordentlichen Erträge von

21.834.403,37 EUR

-

Summe der ordentlichen Aufwendungen

von

22.240.667,89 EUR

-

einem ordentlichen Jahresergebnis

von

-406.264,52 EUR

-

Summe der außerordentlichen Erträge von

1.393.415,17 EUR

-

Summe der außerordentlichen

Aufwendungen von

1.076.046,12 EUR

-

einem Sonderergebnis von

317.369,05 EUR

-

Gesamtergebnis:

-88.895,47 EUR

Das ordentliche Ergebnis in Höhe von -406.264,52 EUR wird mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet. Das Sonderergebnis in Höhe von 317.369,05 EUR wird in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt.

Im Haushaltsjahr 2020 wird zusätzlich von der Verrechnungsmöglichkeit nach § 72 Absatz 3 SächsGemO i. V. m. § 24 Absatz 3 Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) Gebrauch gemacht.

Der Betrag in Höhe von 5.547,30 EUR entspricht dem Saldo aus dem Restbuchwert und des dazugehörigen Sonderpostens zum Zeitpunkt der Hinzuaktivierung für Vermögensgegenstände, die vor dem 31. Dezember 2017 angeschafft wurden. Dieser Betrag wird vom Basiskapital direkt in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses gebucht.

In der Finanzrechnung mit

-

Zahlungsmittelsaldo aus

laufender Verwaltungstätigkeit von

2.080.337,25 EUR

-

Zahlungsmittelsaldo

aus Investitionstätigkeit von

-594.318,72 EUR

-

Zahlungsmittelsaldo aus

Finanzierungstätigkeit von

-501.459,44 EUR

-

Saldo aus haushaltsunwirksamen

Vorgängen von

223.273,48 EUR

-

Veränderung des

Zahlungsmittelbestandes um

1.207.832,57 EUR

In der Vermögensrechnung mit

-

einer Bilanzsumme von

126.524.569,35 EUR

-

einem Anlagevermögen von

108.550.521,70 EUR

-

einem Umlaufvermögen von

17.965.677,21 EUR

darunter dem Bestand an

liquiden Mitteln von

8.686.214,44 EUR

-

Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

von

8.370,44 EUR

-

einer Kapitalposition von

74.349.194,90 EUR

darunter einem Basiskapital von

64.827.770,94 EUR

und Rücklagen von

9.521.423,96 EUR

-

Sonderposten von

40.336.933,32 EUR

-

Rückstellungen von

1.161.027,18 EUR

-

Verbindlichkeiten von

10.518.715,20 EUR

-

Passiven Rechnungsabgrenzungsposten

von

158.698,75 EUR

Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 der Schell & Block GmbH vom 7. Februar 2024 wird zur Kenntnis genommen.

SR-24-370

Abwägung über die Hinweise und Anregungen zum 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen

Über die Abwägungsvorschläge gemäß SR-24-370, Ziffern 2.1 bis 2.9 zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen ist einzeln zu entscheiden und das Ergebnis im Punkt 4 der Anlage zu dokumentieren. Die Träger öffentlicher Belange, über deren Anregungen und Hinweise entschieden wurde, sind nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch über das Ergebnis zu unterrichten. Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in die Satzung des Bebauungsplanes einzuarbeiten.

SR-24-371

Satzung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen

Der Bebauungsplan Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B1), in der Fassung vom 14. Juni 2022, zuletzt geändert am 24. Oktober 2023, mit redaktionellen Ergänzungen vom 22. Februar 2024 wird als Satzung beschlossen. Die Begründung (Teil B2) in der Fassung vom 14. Juni 2022, zuletzt geändert am 24. Oktober 2023, mit redaktionellen Ergänzungen vom 22. Februar 2024 und der Umweltbericht (Teil C) in der Fassung vom 14. Juni 2022 mit redaktionellen Änderungen vom 22. Februar 2024 werden gebilligt. Der Bebauungsplan tritt nach § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch mit der Bekanntmachung in Kraft. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 48 „Gewerbegebiet Am Karrenberg, Teilgebiet C“ im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, anzuzeigen.

SR-24-380

Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 143 der Gemarkung Rückersdorf

Der Stadtrat beschließt, dass alle erforderlichen Maßnahmen zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 143 der Gemarkung Rückersdorf mit einer Größe von ca. 4.600 Quadratmeter an den Erwerber einzuleiten sind. Der Verkauf für den Grund und Boden der v. g. Flurstücksteilfläche erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Verkehrswertermittlung der Sachverständigen für Wertermittlungen Frau Silke Hallmann vom 20. Dezember 2022 mit Stichtag zum 29. November 2022 zu einem Verkehrswert von vorläufig 17.526,00 EUR unter Berücksichtigung der sich auf dieser Fläche befindenden abrissreifen zwei Gebäude. Maßgebend für die tatsächliche Größe der zu veräußernden Teilfläche des Flurstückes Nr. 143 der Gemarkung Rückersdorf ist das amtliche Vermessungsergebnis der Katastervermessung. Die Kaufpreisanpassung ist auf Grundlage eines Bodenpreises von 3,81 EUR/Quadratmeter gemäß dem v. g. Verkehrswertgutachten vorzunehmen. Die Grunderwerbsnebenkosten und Kosten der notariellen Beurkundung sind von dem Antragsteller zu tragen. Für die kaufgegenständliche Teilfläche des Flurstückes Nr. 143 der Gemarkung Rückersdorf wurde bisher nur teilweise ein Schmutzwasserbeitrag erhoben und ist für die restliche Teilfläche bei der Umsetzung der geplanten Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern durch den Käufer zusätzlich noch zu entrichten. Die voraussichtliche Höhe der Nachveranlagung des Schmutzwasserbeitrages beträgt 12.824,70 EUR. Aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 90 Abs. 1, 2 und 3 Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Vollwertigkeitsbescheinigung in Form des § 29 Abs. 3 Grundbuchordnung bevollmächtigt. Der Bürgermeister wird des Weiteren bevollmächtigt, bei der Bestellung vollstreckbarer Grundschulden für die Finanzierung des Kaufpreises und der geplanten Baumaßnahmen zugunsten deutscher Kreditinstitute mitzuwirken. Die Ermächtigung erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Ausnahmegenehmigung nach § 83 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung.

SR-24-385

Beitrittsbeschluss zur erteilten Genehmigung mit Auflagen (Az. 0004-14.6.28-621.4-260.010-03.0) zum Bebauungsplan Nr. 46 „Erweiterung Gewerbegebiet Am Fuchsberg“ im Ortsteil Berthelsdorf in Neustadt in Sachsen

Den Auflagen der Genehmigung zum Bebauungsplan Nr. 46 „Erweiterung Gewerbegebiet Am Fuchsberg“ im Ortsteil Berthelsdorf, in der Fassung vom 18. Oktober 2021, mit redaktionellen Änderungen vom 24. August 2023 durch Bescheid (Az. 0004-14.6.28-621.4-260.010-03.0) des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 6. Februar 2024 wird beigetreten. Für das Baufeld GE 2 der Planzeichnung (Teil A) wurde ein Höhenbezugspunkt festgesetzt, auf den sich die maximale Gebäudehöhe des GE 2 bezieht. Der Bezugspunkt GE 2 wird mit der Höhe 347 m DHHN 2016 festgelegt. Gleichfalls wurde in die textlichen Festsetzungen (Teil B1) unter I Ziffer 2 Maß der baulichen Nutzung die Regelung klargestellt: Der jeweilige Bezugspunkt ist in der Planzeichnung Teil A mit Bezugspunkt GE 1-1 und GE 1-2 Höhe 345 Meter DHHN 2016 sowie GE 2 Höhe 347 Meter DHHN 2016 festgesetzt. Daraus ergibt sich eine maximale Gebäudehöhe von 10,0 Meter. Der Beitrittsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung im Internet auf der Homepage der Stadt Neustadt in Sachsen https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php, sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.