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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 7/2025
Amtliches
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Stadtratssitzung vom 19. März 2025

In der 9. Sitzung des Stadtrates am 19. März 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

SR-25-053

Bestätigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 58 „Neustadt West“

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Neustadt West“ in Neustadt in Sachsen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung mit den Anlagen 1 bis 5 und 4 Beiplänen sowie dem Städtebaulichen Gestaltungsplan in der Fassung vom Februar 2025 wird bestätigt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Neustadt West“ ist nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

SR-25-056

Jahresbeschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses des Jahres 2019 des Betriebes

gewerblicher Art Sportstätten

Die Stadt Neustadt in Sachsen beschließt hiermit, den Gewinn des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 134.687,65 EUR steuerlich einer Rücklage zuzuführen. Durch die Betriebsprüfung des Finanzamtes Pirna musste die Korrektur vergangener Jahresabschlüsse erfolgen. Daher entsteht die Notwendigkeit, diesen Beschluss für das Jahr 2019 zu fassen. Die Rücklage wird phasengleich für die Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten verwendet. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinn des Betriebes Sportstätten wird nicht außerhalb des Betriebs gewerblicher Art verwendet. Das Stehenlassen des Gewinns wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen.

SR-25-051

Vergabe der Bauleistungen für die Hochwasserschadensbeseitigung am Frohnbach im Ortsteil Rugiswalde

Die Zuschlagserteilung für die Realisierung der Bauleistungen für die Hochwasserschadensbeseitigung 2021 am Frohnbach im Ortsteil Rugiswalde an die Firma Sebnitztalbau GmbH, Am Sebnitzbach 2, 01855 Sebnitz, wird bestätigt. Die Auftragshöhe für die Bauleistung beträgt 599.324,41 EUR.