des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Falas“, Teilgebiet B2 im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 18.03.2026 den Entwurf der
2. Änderung bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Falas“, Teilgebiet B2 im Ortsteil Polenz der Stadt Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B1) und der Begründung (Teil B2) jeweils in der Fassung vom 17.02.2026.
Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage der Stadt Neustadt in Sachsen unter: https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom
13.04.2026 bis 13.05.2026
in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 4, während folgenden Zeiten
montags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags
09:00 - 12:00 Uhr.
Die kompletten Planungsunterlagen werden auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht.
Folgende umweltbezogene Informationen aus den Stellungnahmen (SN) liegen bereits vor und können mit den veröffentlichten Unterlagen im Internet und in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen eingesehen werden. Hinsichtlich der Einsichtnahme in der Stadtverwaltung gilt der oben genannte Ort mit den entsprechenden Zeiten.
| - | SN - Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge vom 29.01.2026 mit Hinweisen zum Immissionsschutz bezüglich der möglichen Festlegung höherer Werte im Wohngebiet |
| - | SN - Landesdirektion Sachsen vom 20.01.2026 mit dem Hinweis auf die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen |
| - | SN - Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 20.01.2026 mit Hinweisen zur geologisch-hydrogeologischen Situation im Plangebiet |
| - | SN - Industrie- und Handelskammer Dresden vom 14.01.2026 mit Hinweisen zur angrenzenden gewerblich genutzten Fläche und möglichen Lärmbelastungen |
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Falas“, Teilgebiet B2 abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax an 03596 569290. Sie können auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen, bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Veröffentlichung erscheint am 02.04.2026 im Amtsblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Neustadt in Sachsen, 02.04.2026