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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 8/2025
Amtliches
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Anmeldung eines Hundes

Anmeldung eines Hundes

Ein gehaltener Hund unterliegt innerhalb von zwei Wochen der Anmeldepflicht. Für die Anmeldung des Hundes steht auf unserer Homepage www.neustadt-sachsen.de unter Bürger- und Ratsinformation/Formulare/Steuern das entsprechende Formular zur Verfügung.

Zur Anmeldung eines Hundes ist der Impfausweis bzw. der Kauf- oder Übergabevertrag erforderlich. Bitte geben Sie eine Telefon-Nr. für Rückfragen an. Die Nichtanmeldung eines Hundes kann mit einer Geldbuße bis 10.000 EUR geahndet werden.

Abmeldung eines Hundes

Ein verstorbener bzw. abgegebener Hund unterliegt innerhalb von zwei Wochen der Abmeldepflicht. Für die Abmeldung des Hundes steht auf unserer Homepage www.neustadt-sachsen.de unter Bürger- und Ratsinformation/Formulare/Steuern das entsprechende Formular zur Verfügung.

Zur Abmeldung eines Hundes ist entweder eine tierärztliche Bescheinigung über den Tod des Hundes bzw. bei natürlichem Tod eine zeitnahe Abmeldung erforderlich. Bei Abgabe des Hundes an einen anderen Halter bitten wir um Vorlage eines Übergabevertrages.

Wissenswertes zur Hundemarke

Jeder angemeldete Hund erhält bei Anmeldung eine Hundemarke, die sichtbar am Halsband des Tieres zu befestigen ist. Diese Marke behält bis zur Abmeldung ihre Gültigkeit, es sei denn, sie ist beschädigt oder verloren gegangen.

Bei Beschädigung der Hundemarke kann gebührenfrei ein Austausch gegen eine neue Marke stattfinden. Ist die Hundemarke trotz Suche nicht wiederzufinden, muss diese gebührenpflichtig für 5,00 EUR ersetzt werden. Das Ordnungsamt der Stadt Neustadt in Sachsen ist angehalten, Kontrollen zur Anbringung der Hundemarke durchzuführen. Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Finanzen/Sachgebiet Steuern unter der Telefon-Nr. 03596 569223 zur Verfügung.