TA-25-003
Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 977/4 der Gemarkung Neustadt
Der Technische Ausschuss beschließt, dass der Bürgermeister bevollmächtigt wird, alle erforderlichen Maßnahmen zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 977/4 der Gemarkung Neustadt mit einer Größe von ca. 1.045 qm an den Antragsteller einzuleiten. Gemäß dem Grundstücksmarktbericht 2024 vom 9. Juli 2024 des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist für Garten- und Hinterland als Arrondierungsfläche ein Bodenpreis von 15 Prozent des Bodenrichtwertes für baureifes Land ausgewiesen. Entsprechend dem aktuellen Bodenrichtwert von 53,00 EUR/qm für baureifes Land beträgt der anzusetzende Bodenwert somit 7,95 EUR/qm. Der vorläufige Kaufpreis für die v. g. Teilfläche des Flurstückes Nr. 977/4 beträgt 8.307,75 EUR und ist entsprechend an das amtliche Ergebnis der Katastervermessung anzupassen. Die Grunderwerbsnebenkosten und Kosten der notariellen Beurkundung sind von dem Antragsteller zu tragen. Die Kosten der erforderlichen Katastervermessung in einer geschätzten Höhe von 4.607,61 EUR sind ebenfalls durch den Antragsteller zu tragen. Aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 90 Abs. (1), (2) und (3) Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Vollwertigkeitsbescheinigung in Form des § 29 Abs. 3 Grundbuchordnung bevollmächtigt.
Durch die Mitglieder des Technischen Ausschusses wurden drei Bauanträge behandelt und dafür das gemeindliche Einvernehmen erteilt.