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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 8/2026
Amtliches
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Widerspruchsrecht hinsichtlich der Veröffentlichung von Daten

Bekanntmachung gemäß, § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Meldebehörde Neustadt in Sachsen darf nach § 50 BMG in besonderen Fällen Auskünfte aus dem Melderegister an bestimmte Stellen erteilen. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, dieser Weitergabe zu widersprechen.

Bitte nutzen Sie dazu nachfolgendes Formular: