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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 8/2026
Amtliches
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Technischer Ausschuss

In der 19. Sitzung des Technischen Ausschusses am 31. März 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TA-26-014

Vergabe von Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Borderless Trails“ - Los 1: Objektüberwachung

Die Vergabe der Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Borderless Trails“ - Los 1: Objektüberwachung an die Firma Bikeplan GmbH, Marktgasse 50, 3011 Bern, Schweiz, wird bestätigt. Die Auftragshöhe für die Planungsleistungen beträgt insgesamt 40.140,55 EUR inkl. 19 % MwSt., wovon anteilig auf die Stadt Neustadt in Sachsen 70,2 % (entspricht 28.178,67 EUR) gemäß Festlegung über eine gemeinsame Auftragsvergabe vom 17. September 2025 entfallen.

TA-26-017

Vergabe von Planungsleistungen für die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes

„Innenstadt Neustadt“

Nach Abschluss des Stadtumbaugebietes „Nördliche Innenstadt“ soll für den innerstädtischen zentralen Bereich der Stadt Neustadt in Sachsen ein städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKo) für ein neues Fördergebiet erarbeitet werden. Die Leistungen zur Erstellung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das neue Fördergebiet werden an das Büro KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Am Waldschlösschen 4, 01099 Dresden, mit einer Auftragssumme in Höhe von 21.964,54 EUR (brutto) vergeben.

TA-26-018

Vergabe von Planungsleistungen für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“

Zur Erarbeitung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ und zur Durchführung des Verfahrens wird die Vergabe der Planungsleistungen für die dargestellten Teilflächen (Anlage Gebietsabgrenzung) für den Anteil, den die Stadt Neustadt in Sachsen zu tragen hat, in Höhe von 23.411,96 EUR inklusive Mehrwertsteuer an das Planungsbüro Schubert GmbH & Co. KG, Rumpeltstraße 1, 01454 Radeberg, bestätigt. Des Weiteren werden die Leistungen zur Erarbeitung des Grünordnungsplanes, des Umweltberichtes, der Eingriff-Ausgleichsbilanz und die naturschutzfachliche Verfahrensbegleitung für die dargestellten Teilflächen (Anlage Gebietsabgrenzung) für den Anteil, den die Stadt Neustadt in Sachsen zu tragen hat, in Höhe von 19.811,16 EUR inklusive Mehrwertsteuer an das Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen, bestätigt. Für die Übernahme der anteiligen Planungskosten und der Kosten der Grünordnungsplanung sowie der Zuarbeit für die Waldumwandlung für die anderen Teilflächen (Anlage Gebietsabgrenzung) werden städtebauliche Verträge mit den Firmen Gerodur MPM Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG, Neustadt in Sachsen, STRABAG AG, Dresden und Metallbau Löser GmbH & Co. KG, Schöna abgeschlossen. Die Rechnungslegung erfolgt direkt an die o. g. Firmen.

TA-26-016

Verkauf der Flurstücke Nr. 1001/21 und 1004/3 der Gemarkung Langburkersdorf

Der Technische Ausschuss beschließt, dass alle erforderlichen Maßnahmen zum Verkauf der Flurstücke Nr. 1001/21 und Nr. 1004/3 mit einer Größe von 625 qm bzw. 90 qm, beide der Gemarkung Langburkersdorf, an den Antragsteller, die SILIKO GmbH, eingetragen unter HRB 45334 beim Amtsgericht Dresden, einzuleiten sind. Der Verkauf für den Grund und Boden der v. g. Flurstücke mit einer Größe von insgesamt 715,00 qm erfolgt als Verkehrsfläche entsprechend dem Stadtratsbeschluss SR-25-103, Bestätigung der Festsetzung des An- und Verkaufspreises von Verkehrsflächen zu einem Bodenpreis von 7,40 EUR/qm, somit insgesamt 5.291,00 EUR. Des Weiteren verkauft die Stadt Neustadt in Sachsen die zu den v. g. Flurstücken gehörigen kommunalen Vermögensgegenstände (Inv. Nr. 00058773, 00060388, 00060389, 00060390) des Gehweges und des zugehörigen Inventars zu einem Vermögensbilanzwert von insgesamt 4.611,11 EUR mit Stand 30. September 2025. Die Grunderwerbsnebenkosten und Kosten der notariellen Beurkundung sind von dem Antragsteller zu tragen. Die über die Flurstücke Nr. 1001/21 und Nr. 1004/3 der Gemarkung Langburkersdorf verlaufende öffentliche Schmutzwasserkanalisation ist bei dem Verkauf dinglich zu Gunsten der Stadt Neustadt in Sachsen zu sichern. Des Weiteren ist im Rahmen des v. g. Verkaufs die über die Flurstücke Nr. 997/60 und 1001/20 der Gemarkung Langburkersdorf verlaufende öffentliche Schmutzwasserkanalisation nachträglich zu Gunsten der Stadt Neustadt in Sachsen zu sichern. Aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 90 Abs. 1, 2 und 3 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Bürgermeister zur Abgabe einer Vollwertigkeitsbescheinigung in Form des § 29 Abs. 3 Grundbuchordnung bevollmächtigt. Der Bürgermeister wird des Weiteren bevollmächtigt, bei der Bestellung vollstreckbarer Grundschulden für die Finanzierung des Kaufpreises und der geplanten Baumaßnahmen zugunsten deutscher Kreditinstitute mitzuwirken. Die Ermächtigung erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Ausnahmegenehmigung nach § 83 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung.

Durch die Mitglieder des Technischen Ausschusses wurde ein Bauantrag behandelt und dafür das gemeindliche Einvernehmen erteilt.