Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 beschlossen, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Am Vorwerk Rugiswalde“ im Ortsteil Rugiswalde aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1/1, 1/2, Teile der Flurstücke Nr. 2b, 89, 94/15, 101/7 und Teile des öffentlichen Weges Flurstücke Nr. 109c und 109d der Gemarkung Rugiswalde.
Planungsziel ist es den Bebauungsplan aufzuheben. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Am Vorwerk Rugiswalde“ im Ortsteil Rugiswalde der Stadt Neustadt in Sachsen ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Neustadt in Sachsen, 02.05.2025