Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in seiner Sitzung am 15. April 2026 beschlossen, die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ aufzustellen.
| Die im Lageplan gekennzeichneten Änderungsbereiche umfassen: | |
| - | im Änderungsbereich 1 die Flurstücke 1026/12, 1027/5, 1023/27, 1023/29, 1023/20, 1023/25, 1023/61 sowie Teile der Flurstücke 1023/59, 1026/15 der Gemarkung Langburkersdorf, |
| - | im Änderungsbereich 2 Teile des Flurstücks 643/25 der Gemarkung Neustadt, |
| - | im Änderungsbereich 3 Teile der Flurstücke 1001/14, 1001/15, 1001/20 der Gemarkung Langburkersdorf, |
| - | im Änderungsbereich 4 das Flurstück 1023/64 der Gemarkung Langburkersdorf und das Flurstück 643/49 der Gemarkung Neustadt, |
| - | im Änderungsbereich 5 die Flurstücke 643/52, 666/4, 666/5 der Gemarkung Neustadt |
| - | im Änderungsbereich 6 das Flurstück 666/3 der Gemarkung Neustadt, |
| - | im Änderungsbereich 7.1 die Flurstücke 140/37, 140/38, 140/39, 140/40, 140/41, 140/42, 140/43, 140/44, 140/45 der Gemarkung Langburkersdorf, |
| - | im Änderungsbereich 7.2 die Flurstücke 140/60, 140/61, 140/62, 140/63, 140/64, 140/65, 140/66, 140/67, 140/68, 140/69 der Gemarkung Langburkersdorf, |
| - | im Änderungsbereich 8 Teile der Flurstücke 140/26, 140/25, 140/24 der Gemarkung Langburkersdorf, |
| - | im Änderungsbereich 9 das Flurstück 1023/17 der Gemarkung Langburkersdorf. |
| Die Gesamtfläche der Änderungsbereiche beträgt ca. 9,2 ha. | |
| Planungsziele der 9. Änderung des Bebauungsplanes sind im Einzelnen: | |
| - | in den Änderungsbereichen 1, 2, 3 und 4 die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung und Erweiterung der am Standort ansässigen Unternehmen |
| - | in den Änderungsbereichen 5 und 6 die Klärung der Zulässigkeit der Wohnnutzung in den ehemaligen Bahnwärterhäusern |
| - | in den Änderungsbereichen 7.1 und 7.2 die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Deckung der bestehenden Nachfrage nach weiteren Wohnbaugrundstücken im Baugebiet Heinrich-Hertz-Straße |
| - | im Änderungsbereich 8 die Änderung der bisher als öffentliche Grünfläche festgesetzten Randeingrünung des Baugebietes Heinrich-Hertz-Straße in private Grünfläche, da eine Unterhaltungspflege nur durch den angrenzenden Grundstückseigentümer möglich ist |
| - | im Änderungsbereich 9 die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf der ehemaligen Deponie. |
Der Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ der Stadt Neustadt in Sachsen wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Diese Veröffentlichung erscheint am 30. April 2026 im Amtsblatt der Stadt Neustadt in Sachsen.
Neustadt in Sachsen, 29. April 2026