Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in seiner Sitzung am 15. April 2026 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Krankenhaus“ aufzustellen.
Der im Lageplan gekennzeichnete Geltungsbereich umfasst das Flurstück 754/2 der Gemarkung Neustadt.
Planungsziel ist es, durch Änderung der Baugrenzen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Küchenneubaues auf dem Flurstück 754/2 der Gemarkung Neustadt zu schaffen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB geändert.
Der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Krankenhaus“ in Neustadt in Sachsen sowie die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB werden hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bzw. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht.
Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 4, während der Sprechzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Krankenhaus“ in Neustadt in Sachsen unterrichten und bis zum 11. Juni 2026 zur Planung äußern kann.
Diese Veröffentlichung erscheint am 30. April 2026 im Amtsblatt der Stadt Neustadt in Sachsen.
Neustadt in Sachsen, 29.April 2026